Wien/Graz - Wenn Anklage gegen den Rechtsextremen Gottfried Küssel wegen NS-Wiederbetätigung erhoben wird, könnte das Verfahren von Wien, wo die Ermittlungen laufen, nach Graz verlegt werden. Wie der Standard aus Justizkreisen erfuhr, ist das jedenfalls inoffiziell Thema. In Graz konnte man das am Sonntag nicht bestätigen: "Es ist aber auch nicht unsere Entscheidung, sondern die des Obersten Gerichtshofes", erklärt Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz.

Gründe für eine Delegierung, so Bacher, seien am häufigsten Zweckmäßigkeit, "also zum Beispiel, wenn viele Zeugen in der Steiermark zu Hause wären", oder auch Gründe der Sicherheit. Letzteres könne aber ausgeschlossen werden. Ein weiterer Grund sei Befangenheit einer Behörde, aber: "Ich kann mir kaum vorstellen, dass man in Wien nicht drei unbefangene Richter für ein Schwurgericht findet", betont Bacher.

"Isegrim", jener Poster, der auf einer von Mitarbeitern des Dritten Nationalratspräsidenten, Martin Graf, betriebenen Homepage tagelang "Freiheit für Gottfried Küssel" gefordert hatte - der Standard berichtete - dürfte indes ein Stammgast auf der Seite gewesen sein. Grünen-Parlamentarier Karl Öllinger konnte zahlreiche mittlerweile gelöschte Einträge sichern. Ende März etwa wetterte Isegrim gegen "Rassenvermischung". Alexander Höferl, Pressesprecher Grafs, hatte gemeint, der Poster sei auf unzensuriert.at nie zuvor aufgefallen. (cms, STANDARD-Printausgabe, 18.4.2011)