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Drohen jenen, die ihre Interessen ungenau offenlegen, mit Sanktionen: Vizekanzler Michael Spindelegger und Bundeskanzler Werner Faymann am Dienstag beim Ministerrat.

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Wien - Wenn es nach Ernst Strasser ginge, dann würde sein Name in diesen Tagen nicht so oft genannt. Aber es hilft nicht: Was der Ministerrat am Dienstag in Sachen Korruptionsbekämpfung auf den Weg gebracht hat, wurde dadurch ausgelöst, dass der ÖVP-Europaparlamentarier von der Sunday Times im März als nebenberuflicher Lobbyist enttarnt wurde. Strassers Tätigkeit, deren Rechtswidrigkeit keineswegs erwiesen ist, lieferte den Anstoß für das Transparenzpaket, das Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger in großer Eintracht präsentiert haben.

Das Medientransparenzgesetz wurde im Ministerrat beschlossen, das Lobbyisten- und Interessenvertretungsgesetz geht demnächst in Begutachtung. Die beiden weiteren Teile des Pakets - Transparenz für Parlamentarier sowie für Parteispenden - werden auf parlamentarischer Ebene weiter verhandelt. Ziel ist jedenfalls eine Beschlussfassung im Herbst 2011. Der Kanzler meint: "Wenn jemand etwas zu verheimlichen hat, dann fängt es schon schlecht an."

Daher müsse transparent gemacht werden, ob jemand im politischen Umfeld auch für andere Interessen tätig ist - und ob er das auch korrekt öffentlich macht.

SPÖ-Klubchef Josef Cap verweist darauf, dass Österreich künftig Regelungen bekommen werde, die sich an jene des deutschen Bundestags anlehnen. Für Politiker werde die außerberufliche Immunität abgeschafft, die berufliche wird stark eingeschränkt. ÖVP-Chef Spindelegger betont die hohen Strafdrohungen: Verstöße gegen die Transparenzbestimmungen könnten Strafen von 20.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar 60.000 Euro nach sich ziehen. Korrupten Politikern droht sogar der Mandatsverlust. Schon das Stellen einer parlamentarischen Anfrage wird strafbar, wenn der Fragesteller mit dem Tipp Geld bekommt - was Oppositionsabgeordneten (unbewiesen) unterstellt wurde. Einen umstrittenen Fall gab es, als der FPÖ-Mann Harald Vilimsky eine Anfrage einbrachte, die auf einem Schreiben der Republik Kasachstan an den Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit basierte.

Lobbyisten werden künftig in vier Kategorien geteilt: Unternehmen, die auf Lobbying spezialisiert sind, müssen Namen der Mitarbeiter, Geschäftstätigkeit und Lobbyingumsatz und Auftraggeber registrieren. Unternehmen, die Lobbyisten nebenbei anstellen, müssen deren Namen und den Aufwand registrieren. Einen Verhaltenskodex gibt es für diese Lobbyisten ebenso wie für Interessensvertreter (etwa aus WKO und ÖGB). Eine reine Offenlegungsplicht kommt für gesetzliche Vertretungen, etwa Kammern. (Conrad Seidl, STANDARD-Printausgabe, 22./23.6.2011)