Klagenfurt - Uwe Scheuch, erster Landeshauptmannstellvertreter von Kärnten und FPK-Parteiobmann, ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt in der "Part-of-the-game"- Affäre zu 18 Monaten Haft, sechs Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Scheuch (FPK) das Verbrechen der Geschenkannahme durch Amtsträger vorgeworfen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, bedeutet das für den Landeshauptmannstellvertreter automatisch den Amtsverlust.

Scheuch soll im Juni 2009 für das Beschaffen einer Staatsbürgerschaft für einen Russen Geld für die Parteikasse verlangt haben. Damals gehörten die Kärntner Freiheitlichen noch zum BZÖ. Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet.

"Tatbestand der Geschenkannahme erfüllt"

Der von der Korruptionsstaatsanwaltschaft geortete Tatbestand der Geschenkannahme sei erfüllt, begründete Richter Christian Liebhauser-Karl das Urteil gegen  Scheuch. Es gehe nicht um die Glaubwürdigkeit des Zeugen, sondern es gebe ein Tonbandprotokoll, das von niemandem bestritten worden sei, so Liebhauser-Karl. Für den Richter handelt es sich auch nicht um ein abstraktes, sondern um ein konkretes Amtsgeschäft. Dieses besteht für ihn darin, dass es bei Projekten naturgemäß um Förderzusagen geht, die zwingend mit der Bewilligung durch die Landesregierung verbunden ist.

Die Höhe der Strafe von 18 Monaten teilbedingt begründete der Richter mit der "Generalprävention". "Es gehe darum, andere von solchen Taten abzuhalten", so Liebhauser-Karl. Zudem habe Scheuch bis zum Schluss seine Handlungen "bagatellisiert".

Schlussplädoyer der Staatsanwältin

Dass der angeklagte Politiker nicht direkt für die Verleihung einer Staatsbürgerschaft zuständig sei, sei für ein Amtsgeschäft nicht ausschlaggebend, erklärte Staatsanwältin Eva Habicher. Scheuch könne als Regierungsmitglied in einer Regierungssitzung durchaus irgendein Thema zur Sprache bringen. Eine bloße Befürwortung einer Angelegenheit sei bereits ein Amtsgeschäft und keineswegs ein Freundschaftsdienst, erklärte die Ankägerin in ihrem Schlussplädoyer und forderte die Verurteilung Scheuchs.

Dörfler: Keine Zuständigkeit

Dörfler gab in seiner Zeugenaussage an, in der Frage der Staatsbürgerschaftsvergaben - ähnlich wie Scheuch - keine Zuständigkeit gehabt zu haben. Er habe zwar Briefe an die Bundesregierung geschickt, in denen er sich für die Vergabe von Staatsbürgerschaften an russische Investoren ausgesprochen habe. Das habe er aber nicht als Landeshauptmann getan, "ich habe sie als Gerhard Dörfler geschrieben", sagte Dörfler gegenüber Richter Christian Liebhauser-Karl.

Böhmdorfer: Überzogen und überbordend

Verteidiger Böhmdorfer sah die Sachlage naturgemäß anders. Er versuchte unter anderem die Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen in Zweifel zu ziehen. Dieser habe sich zum fraglichen Zeitpunkt im Privatkonkurs befunden, zudem sei er als "Mietbetrüger" gehandelt worden, so Böhmdorfer.

Böhmdorfer warf der Staatsanwältin zudem vor, entlastende Umstände für den Angeklagten nicht beachtet zu haben. Er verstehe nicht, warum man so überzogen und überbordend hinter dem Angeklagten her sei, meinte er. Zur abstrakten Zuständigkeit, die von der Anklage als ausreichend bezeichnet wurde, erklärte Böhmdorfer, es käme ausschließlich auf die normative und gesetzliche Zuständigkeit an.

Verteidigung meldet volle Berufung an

Verteidiger Böhmdorfer hat gegen die Verurteilung von Scheuch volle Berufung gegen Urteil und Strafe wegen Nichtigkeit angemeldet. Vor der Urteilsveründung hatte der Angeklagte noch einmal zugegeben, dass das aufgezeichnete Gespräch stattgefunden habe, dass es aber ein privates Gespräch gewesen sei. Dabei habe er "leichtfertig und gutgläubig" gewisse Themen diskutiert, wobei es in erster Linie um Fußball gegangen sei, so Scheuch.

Daraufhin habe er nur gemeint, wenn jemand in den Fußball investiere, dann könne er "das ja auch bei uns (bei der Partei, Anm.) machen", so der Politiker. Er bekannte sich nicht schuldig, auch wenn er einsehe, dass dieses heimlich aufgenommene Gespräch in der moralischen Wertung "eine gewisse Schieflage" habe. Nach dem Urteil herrschte Stille im Saal, in dem zahlreiche hochrangige FPK-Politiker und Sympathisanten saßen. Scheuch verließ fluchtartig den Raum, Kameraleute und Fotografen stürzten ihm nach.

Der Verteidiger musste seine Berufung ohne die Anwesenheit seines Mandanten ankündigen. Danach leerte sich der Schwurgerichtssaal ziemlich rasch. Zuvor hatte die Verteidigung dem Richter vorgeworfen, das Urteil bereits vorgefertigt im Computer gehabt zu haben, was Buhrufe der FPK-Parteigänger auslöste.

Scheuch will nicht zurücktreten

Scheuch denkt trotz der erstinstanzlichen Verurteilung im Prozess um die "Part-of-the-game"-Affäre nicht an Rücktritt. Die 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt, seien ein "krasses, fatales Fehlurteil", sagte Scheuch Dienstagnachmittag bei einer eilig einberufenen Pressekonferenz. Er hoffe nun auf die zweite Instanz, seine Anwälte hätten bereits Berufung angemeldet, erklärte der Politiker.

Die Vorwürfe gegen ihn seien "vollkommen aus der Luft gegriffen", er sei "enttäuscht und erschüttert", meinte Scheuch. "Nicht einmal die bösesten Beobachter haben mit einem Urteil in dieser Dimension gerechnet", so Scheuch.

Er setze nun alle Hoffnungen auf die ausstehende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz. "Meine Ämter und Funktionen werde ich bis dahin behalten", kündigte der FPK-Politiker an. Immerhin gelte für ihn nach wie vor die Unschuldsvermutung, er woll derzeit niemandem "einen Gefallen tun" und sich zurückziehen.

Weiters erklärte Scheuch, dass er Gerichtsurteile grundsätzlich zur Kenntnis nehme. Das aktuelle "krasse Fehlurteil" von Richter Christian Liebhauser-Karl nehme er allerdings nicht zur Kenntnis. Dem Richter warf er unter anderem "Willkür" in der Prozessführung vor. Scheuch kündigte noch für die Abendstunden eine Parteivorstandssitzung und eine Landesparteileitungssitzung der FPK an. "Und dann werden wir ganz normal weiterarbeiten", so Scheuch.

FPK gibt sich geschlossen

Am Dienstagabend versprühten die Granden der FPK daher auch demonstrative Einigkeit vor der FPK-Krisensitzung. Die Mitglieder des Landesparteivorstandes und rund 40 Kärntner FPK-Bürgermeister stellten sich hinter Scheuch.

Bruder Kurt Scheuch, Klubobmann der FPK im Kärntner Landtag, attackierte das Gericht wüst: "Wir sind grundsätzlich über das politisch motivierte Urteil entsetzt." Der Richter habe sich "wie ein Staatsanwalt verhalten". Ansonsten war der meistgehörte Satz der blauen Delegierten im Hof des Klagenfurter Landhauses: "Kein Kommentar." (APA)