Innsbruck - Nachdem in der Causa rund um die Nicht-Bestellung einer Anwärterin auf den Rektor-Sessel der Medizinischen Universität Innsbruck am Montag die Anweisung zur neuerlichen Beurteilung über eine Diskriminierung durch die Schiedskommission bekanntgeworden war, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am Dienstag den Grund dafür genannt. Bei der Beschlussfassung der Schiedskommission waren anstatt sechs nur drei Mitglieder anwesend.

Es handle sich dabei um eine rein formale Entscheidung, hieß es in einer Aussendung. Eine neuerliche Beschlussfassung durch die Kommission sei erforderlich. In der Montags-Ausgabe der "Tiroler Tageszeitung" war von einem "Etappensieg" für die Rektor-Anwärterin, Internistin Margarethe Hochleitner, gesprochen worden, weil der VwGH ihrer Beschwerde Folge geleistet habe und die Schiedskommission als zweite Instanz zurück an den Start geschickt habe. Sollte sie also im zweiten Anlauf zugunsten von Hochleitner entscheiden, müsste der amtierende Rektor, Herbert Lochs, seinen Sessel räumen, hatte der Anwalt der Medizinerin, Dietmar Czernich, erklärt.

Nach der Rektor-Wahl im April 2009 durch den Uni-Rat der Medizinischen Universität hatte der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gegen die Wahlentscheidung Beschwerde eingebracht, was vom Wissenschaftsministerium abgewiesen wurde. Die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) wurde eingeschaltet und stellte eine Diskriminierung Hochleitners aufgrund ihres Geschlechtes fest. Dies wurde vonseiten der Schiedskommission aber zurückgewiesen. (APA)