Wien - In der Diskussion um Studiengebühren wehrt sich Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle gegen den Vorwurf, den Koalitionspartner SPÖ mit einem Rechtsgutachten unter Druck setzen zu wollen. "Es ist überhaupt kein Machtspiel", betonte Töchterle in der Nacht auf Mittwoch in der "ZiB24" des ORF. "Ich setze die SPÖ auch nicht unter Druck." Er habe sich vielmehr "kundig machen müssen", wie die Gesetzeslage nach dem Studiengebühren-Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aussehen werde. "Ich musste überlegen, was passiert, wenn nichts passiert."

"Ich habe weder dieses Gesetz gemacht, noch bin ich der Verfassungsgerichtshof, der Teile aufgehoben hat. Ich bin derjenige, der sich jetzt der Situation stellen muss", betonte der ÖVP-Politiker. Das Urteil der Höchstrichter mache nämlich die im Jahr 2008 von SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossene Studiengebühren-Abschaffung zu einem "Torso".

Soziale Studiengebühren

Laut dem Gutachten des Wiener Juristen Heinz Mayer können die Universitäten ab 1. März 2012 - mit Ablauf der vom VfGH gesetzten Frist zur Reparatur des Gesetzes - im Rahmen ihrer Autonomie wieder Studiengebühren einheben.

Er habe das Gutachten in Auftrag gegeben, weil die SPÖ es "kategorisch abgelehnt" habe, seinem Modell zur Neuregelung der Studiengebühren "überhaupt einmal ihr Ohr zu leihen", betonte Töchterle. Dabei habe er sich intensiv bemüht, die Bedenken der SPÖ, Studiengebühren könnten sozial selektiv sein, auszuräumen. "Viel sozialer können Studiengebühren nicht sein", so Töchterle. Sein Modell sieht Studiengebühren von höchstens 500 Euro im Semester und soziale Begleitmaßnahmen vor. (APA)