Linz  - Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat für eine Zahnarzt-Assistentin 6.200 Euro Schadenersatz erstritten. Die junge Frau war von ihrem Arbeitgeber, einem oberösterreichischen Zahnarzt, nicht zur Ausbildung angemeldet worden. Sie konnte diese deshalb nicht abschließen und hatte erhebliche Lohneinbußen, so die AK in einer Presseaussendung am Mittwoch.

Zur dreijährigen Berufsausbildung von zahnärztlichen Assistenten gehört unter anderem ein theoretischer Teil, der am Linzer AKH absolviert werden muss. Die Anmeldung dazu muss vom Arbeitgeber vorgenommen werden, die Auszubildenden hätten keinen Einfluss darauf, so die Arbeiterkammer.

Ausbildung nicht termingerecht abschließbar

Im betreffenden Fall wurde dies vom Mediziner verabsäumt. Für ihren Abschluss hätte die junge Frau jedoch die Teilnahme am Kurs nachweisen müssen. Die Arbeitnehmerin konnte in Folge ihre Ausbildung nicht in der vorgesehenen Zeit abschließen und bekam ein Jahr lang weniger Gehalt. Sie schaltete die AK ein, die auf eine Entschädigung in der Höhe von 6.200 Euro klagte. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen Ausbildungslohn und dem Lohn im ersten Berufsjahr. Das Landesgericht Linz verurteilte den Mediziner zur Schadenersatzzahlung. Laut Arbeiterkammer dürfte es in Oberösterreich weitere ähnliche Fälle geben. (APA)