Wien - Weil sie nicht die gewünschte Planungssicherheit gebracht hat, soll die erstmals im Wintersemester 2011/12 durchgeführte, verpflichtende Uni-Voranmeldung wieder fallen. Darauf einigten sich kürzlich Wissenschaftsministerium, Universitätenkonferenz (uniko) und Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH). Der Wunsch, das bereits bis zum Sommersemester 2012 gesetzlich umzusetzen, geht jedoch nicht in Erfüllung: Wie es nun aus dem Wissenschaftsministerium gegenüber der APA heißt, "wird sich ein Gesetzesbeschluss vor Start der Voranmeldung für das Sommersemester aufgrund des parlamentarischen Prozesses nicht mehr ausgehen".

Mitte November präsentierten Ministerium, uniko und ÖH den gemeinsam getroffenen Kompromiss, für eine bessere Planung der Universitäten die Inskriptionsfrist vorzuverlegen. Der offizielle Start ist für das Wintersemester 2012 vorgesehen, eine Lösung für das Sommersemester 2012 sollte in Gesprächen mit der SPÖ gefunden werden - die laufen laut Wissenschaftsministerium noch immer, eine Neuregelung bis März ist jedoch nicht möglich. Konkret muss jener Absatz im Universitätengesetz (2002), der die verpflichtende Voranmeldung vorschreibt, geändert werden. Da der Bundesrat, der einen allfälligen Beschluss zur Gesetzesänderung vom Nationalrat bestätigen muss, aber erst am 2. Februar tagt und die Voranmeldung für das Sommersemester 2012 laut Gesetz bis 31. Jänner läuft, bleibt das Gesetz bestehen - und "offiziell geltende Gesetze sind einzuhalten", heißt es aus dem Büro von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP). Konkret heißt das, dass jeder Student, der im März 2012 ein neues Studium beginnen will, gleich ob Studienanfänger oder -umsteiger, sich bis 31. Jänner online anmelden muss.

Keine andere Wahl

Wie Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk betont, haben die Betroffenen - also die Universitäten - auch gar keine andere Wahl. "Solange die Gesetzeslage bestehenbleibt, ist die Voranmeldung durchzuführen", so Funk, "und das Ministerium hat als Aufsichtsbehörde darauf zu achten, dass das auch passiert." Die obligatorische Regelung zu ignorieren, komme nicht infrage. "Es liegt weder im Autonomiebereich der Unis, die Voranmeldung zu verweigern, noch in der Entscheidungsfreiheit des Ministeriums, das zu tolerieren", meint Funk. Direkte Konsequenzen gäbe es jedoch nicht, da eine Nichtdurchführung keine Beeinträchtigung von Rechten der Studenten bedeute. Und "über dem Ministerium als oberste Aufsichtsbehörde steht niemand".

Dem Gesetz will auch die ÖH nicht widersprechen, die die verpflichtende Voranmeldung nach ihrer Durchführung als "Flop des Jahres" bezeichnet hatte. "Auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass die neue Regelung bereits für dieses Sommersemester in Kraft treten wird", so das ÖH-Vorsitzteam, "sind wir uns der demokratiepolitischen Wichtigkeit der Begutachtungsfrist bewusst." Man sei froh, dass die Einigung mit der uniko "so reibungslos funktioniert hat", und überzeugt, dass die Verantwortlichen sich "bemühen werden, die bereits präsentierten Ergebnisse so schnell wie möglich in Gesetzesform zu gießen".

Gespräch mit SPÖ über Studiengebühren

Die "sehr guten Gespräche" zu allen Punkten der Einigung will das Wissenschaftsministerium mit dem SP-geführten Unterrichtsministerium weiter führen. Ein anderes Gesetz, nämlich jenes zu Studiengebühren, soll noch diese Woche Thema von Gesprächen zwischen den Koalitionspartnern sein, wie es aus dem Büro Töchterles heißt. Unterrichtsministerin Claudia Schmied hatte kürzlich gesagt, sie rechne nicht mit einer Reparatur des vom Verfassungsgerichtshofs (VfGH) teilweise aufgehobenen Gesetzes, und infolge mit einem endgültigen Aus für Studiengebühren. (APA)