Salzburg - Die Festspiele haben sich erneut gegen die Kritik des Bundesrechnungshofes zur Wehr gesetzt. Dieser hat den Festspielen in einem Prüfbericht kaufmännische Mängel und veralterte Strukturen vorgeworfen. Das 60 Jahre alte Festspielfondsgesetz, das die Abgangsdeckung durch die öffentliche Hand regelt, "wird nicht geändert", sagte der Vorsitzende des Festspiel-Kuratoriums, LHStv. Haslauer (ÖVP).

"Das Gesetz ist ein Sicherheitsnetz, das uns von der Tagespolitik unabhängig macht", betonte Festspielpräsidentin Rabl-Stadler. Das Gesetz garantiert den Festspielen seit 1950 eine Abgangsabdeckung, 40 Prozent durch den Bund und jeweils 20 Prozent durch Stadt und Land Salzburg sowie den Tourismus-Förderungsfonds. "Ich habe den Eindruck, dass die öffentliche Diskussion um das Festspielfondsgesetz eine Existenzgefährdung für die Salzburger Festspiele erreicht hat", warnte Salzburgs Bürgermeister Schaden (SPÖ), der im Vorjahr Vorsitzender des Festspielkuratoriums war.

Den Vergleich von Rechnungshofpräsident Moser mit den Bregenzer Festspielen lassen die Salzburger Festspiele nicht gelten. Eine Drei-Jahres-Fördervereinbarung würde die Kernfinanzierung infrage stellen, meinte Schaden. Die Struktur in Bregenz, wo eine große Oper durchgespielt werde, sei eine völlig andere als in Salzburg, wo der neue Intendant Alexander Pereira jedes Jahr eine Uraufführung auf die Bühne bringen wolle. Bei kurzfristigen Verträgen könne man das Wagnis einer Uraufführung nicht angehen.

Einige weitere Empfehlungen des Rechnungshofes nehmen die Festspiele nicht auf: Die Regelungen des Corporate Governance ließen sich auf einen Kulturbetrieb nicht anwenden, die Salzburger Festspiele seien kein börsenotiertes Unternehmen, "wir haben keine Aktien und verkaufen keine Waren", erläuterte Haslauer. Man werde aber über die Einführung eines Public Governance Kodex nachdenken, was eine Art "Wohlverhaltensregelbuch" sei.

Die Kritik an einem nicht zeitgemäßen Rechnungswesen wies Haslauer ebenfalls zurück. Der Salzburger Festspielfonds sei laut Gesetz verpflichtet, im Jahresabschluss den Betriebsgang auf Basis einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung festzustellen. Die Festspiele nehmen aber eine ganze Reihe der 99 Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst, wurde allseits betont. So werde man die Bilanzierungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) einführen und den Verein in eine KG umwandeln, so Haslauer.

Grüne stellen Subvention infrage

Die Grünen wollen indessen die Subvention der Salzburger Festspiele infrage stellen, falls es zu keiner Novellierung des Festspielfondsgesetz kommt. "Eine großkoalitionäre Phalanx aus Standortpolitik und Sponsoren möchte sich weiter anachronistische Privilegien sichern und ignoriert die zentralen Empfehlungen des Rechnungshofs, wie sich das kein anderer, öffentlich subventionierter Kulturverein trauen würde. Das ist völlig inakzeptabel", reagierte der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl auf die heutige, wiederholte Ansage der Festspiele, dass das Gesetz nicht geändert werde.

"Angesichts der aktuellen Diskussion zur Schuldenbremse ist die Verteidigung intransparenter Gebarung unfassbar, die Blüten wie selbst gewährte Gehaltssteigerungen oder Zusatzpensionen ermöglicht. Um nur zwei der 99 Aspekte herauszugreifen", sagte Zinggl. (APA)