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Die frühere Inskriptionfrist soll bessere Planbarkeit bringen.

Foto: apa/schlager

Wien - Was die verpflichtende Voranmeldung den Universitäten nicht gebracht hat, soll nun die vorverlegte Inskriptionsfrist sicherstellen: erhöhte Planbarkeit. Nach Gesprächen mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) und der Universitätenkonferenz (Uniko) hat Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle nun auch die Zustimmung der SPÖ schwarz auf weiß. Seit Montag ist eine entsprechende Gesetzesänderung in Begutachtung, wie Töchterle in einer gemeinsamen Aussendung mit Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) bekanntgab. Die ursprünglich für Herbst geplante Einführung einer verpflichtenden Studienwahlberatung wird indes aufgeschoben: Nach einem Ausbau der Beratung wird die Verpflichtung erst 2015 rechtsgültig.

"Prognosestärkere Regelung"

Für die Studentenvertreter war die Voranmeldung der "Flop des Jahres", den Hochschulen hat sie aufgrund der Möglichkeit, sich an beliebig vielen Unis für beliebig viele Studien anmelden zu können, keine erhöhte Planbarkeit gebracht. Mit der Zusammenlegung von Voranmeldung und Inskriptionsfrist auf ein gemeinsames, früheres Datum wurde nun eine "prognosestärkere Regelung" vereinbart, so Töchterle. Künftig müssen sich Bachelor- und Diplomstudenten bereits bis 5. September für das Wintersemester bzw. bis 5. Februar für das Sommersemester inskribieren. Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Unis selbst fest, bis zum österreichweit einheitlichen Ende muss aber eine Zulassungsfrist von mindestens acht Wochen bestehen.

Nachfrist für Einzelfälle

Das Ende der Frist war bisher an jeder Uni unterschiedlich geregelt und lag für das Wintersemester zwischen Ende September und Ende Oktober. Eine Nachfrist (30. November im Wintersemester bzw. 30. April im Sommersemester) gibt es auch bei der Neuregelung, jedoch nur für Einzelfälle, die in einem von ÖH und Uniko miterstellten Katalog festgelegt sind. So erhalten Personen Aufschub, die beispielsweise aufgrund eines Auslandsaufenthalts, von Berufstätigkeit sowie Zivil- oder Präsenzdienst nicht rechtzeitig einen Antrag stellen konnten. Auch wer nach dem 31. August bzw. nach dem 1. Februar von einer gescheiterten Zulassung in einem anderen Studium oder einer nicht bestandenen Studieneingangs- und Orientierungsphase erfährt, kann sich später inskribieren. Die Unis können zusätzliche Ausnahmen für Personengruppen erteilen, wie es in der Aussendung heißt.

Auch für Drittstaatenangehörige gültig

Die neue Frist gilt laut Aussendung auch für Studenten aus Drittstaaten, die ihre Unterlagen bisher bis zum 1. September bzw. 1. Februar einreichen müssen. Eine "qualitative Verbesserung" bringt die Änderung laut Aussendung auch für Doktoratsstudenten, die künftig "tagesaktuell zum Studium zugelassen" werden können, "sodass Wartezeiten für Studierende vermieden werden". Auch die Inskription eines Masterstudiums, für das gewisse formale Voraussetzungen erfüllt werden müssen, kann laut Aussendung in der Nachfrist erfolgen. (APA)