Graz - Das Grazer Oberlandesgericht hat am Dienstag den Freispruch im Falle des steirischen FP-Chefs und Landesrats Gerhard Kurzmann und des Schweizer Werbefachmannes Alexander Segert bestätigt. Die beiden mussten sich im Vorjahr im Straflandesgericht wegen des sogenannten "Minarett-Spiels" verantworten, das im Landtagswahlkampf 2010 für Aufregung gesorgt hatte. "Die Grenzen des Strafrechts sind nicht überschritten, die Grenzen des guten Geschmacks sind hier nicht Gegenstand der Verhandlung", begründete der Richter.

Muezzine zum Wegklicken

Das Online-Spiel "Moschee-baba" wurde bei der Berufungsverhandlung kurz gezeigt, damit sich alle Beteiligten nochmals ein Bild machen konnten. Laut Oberstaatsanwalt Erich Leitner geht es bei dem Spiel, bei dem Muezzine weggeklickt werden mussten, um eine Emotionalisierung, um "Verächtlichmachung einer Religionsgemeinschaft". Seiner Meinung nach habe "das Wegkippen der Muezzine mit dem politischen Diskurs um den Bau der Minarette nichts zu tun", so der Ankläger.

"Kein Mensch hat sich aufgeregt"

Verteidiger Bernhard Lehofer führte dagegen ins Treffen, das sich über das Spiel in der Schweiz "kein Mensch aufgeregt hat", und auch in der Steiermark hätten sich nur die politischen Gegner beleidigt gefühlt. Außerdem würden die Muezzine nicht abgeschossen, sondern beim Anklicken im Minarett verschwinden, betonte der Anwalt.

Der Richtersenat unter dem Vorsitz von Andreas Haidacher beriet nur kurz und kam zu dem Schluss, dass der Freispruch von Oktober 2011 richtig gewesen sei. Das Tatbild der Verhetzung sei nicht erfüllt, und "eine Tendenz, zum Hass aufzurufen, kann nicht erkannt werden", führte der Richter aus. Damit ist das Verfahren beendet und der Freispruch für Kurzmann und Segert rechtskräftig.

Strache hat "nichts anderes erwartetet"

Er habe nichts anderes als die Bestätigung des erstinstanzlichen Freispruches erwartet, kommentierte FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache den Entscheid des OLG Graz. "Der Versuch, das Strafrecht zu strapazieren und mit Hilfe eines Kriminalisierungsversuchs das Problem des Islamismus in eine politische Tabuzone zu verbannen, ist ordentlich misslungen", meinte Strache in einer Aussendung.

Kriminalisierungsversuche, wie der aktuell vom Gericht zurückgewiesene, zeigten lediglich auf, dass der politische Gegner keine sachlichen Argumente vorzubringen habe und dass es ihm an demokratischer Reife fehle, argumentierte Strache. Der Freispruch sei als "wichtiges Signal in Richtung Meinungsfreiheit" zu bewerten, so der FPÖ-Obmann. (APA, 13.3.2012)