Etappensieg für Karl-Heinz Grasser - für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

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Ein Gerichtsverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Causa Buwog rückt laut der Tageszeitung "Die Presse" in weite Ferne. Möglicherweise wird es sogar nie zu einer Anklage kommen, heißt es in dem Bericht. Denn wichtige Unterlagen aus Liechtenstein, die unerlaubte Geldflüsse an den ehemaligen Finanzminister belegen sollen, werden nicht an Österreich übergeben, entschied vor wenigen Tagen das Fürstliche Obergericht in Vaduz.

Die Konten, Firmen und Stiftungen Grassers in Liechtenstein gelten aber als zentraler Teil der Ermittlungen. Über sie sollen 2004 Provisionszahlungen beim Verkauf der staatlichen Wohnungsgesellschaft Buwog gelaufen sein. Grasser hat die Vorwürfe immer bestritten.

Beschwerde der Grasser-Anwälte

Das Gericht habe einer Beschwerde der Grasser-Anwälte gegen die Beschlagnahme und Ausfolgung der Akten Folge geleistet. Begründet wird die Entscheidung damit, dass für einen Wirtschaftstreuhänder ein Zeugnisentschlagungsrecht gilt. Er darf nicht dazu gezwungen werden, gegen seine Kunden auszusagen.

Die Staatsanwaltschaft in Liechtenstein ist laut dem Bericht über die Entscheidung irritiert. "Wir teilen die Rechtsansicht des Fürstlichen Obergerichts nicht", erklärte Frank Haun, Stellvertreter des Leitenden Staatsanwalts, der "Presse". Man halte die Beschlagnahme für gesetzeskonform, daher werde man gegen diese Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen.

Weitere Verzögerung

Im besten Fall muss die Behörde in Wien nun auf eine neue Entscheidung "zwei, drei Monate" warten. Lehnt auch der Oberste Gerichtshof eine Übergabe der Akten ab, sei der Rechtsweg für die Ankläger erschöpft. Hebe das Oberste Gericht dagegen die Entscheidung auf und erlaube eine Übermittlung nach Wien, komme es möglicherweise zu einer weiteren Verzögerung: Die Grasser-Anwälte können dann eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringen, der erneut über die Causa befinden muss. Das werde "zumindest ein halbes Jahr" dauern.

Für die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien sei das ein herber Rückschlag, wartet sie doch seit einem Jahr auf die Akten, die im April 2011 bei einer Hausdurchsuchung bei Grassers Wirtschaftstreuhänder in Vaduz beschlagnahmt wurden.

Welche Bedeutung die Justiz den Unterlagen beimisst, könne man an der Begründung der Richterin erahnen, die Ende Februar über eine Einstellung des Verfahrens gegen den Ex-Minister entschied. Sie sprach sich für eine Fortführung aus, weil spätestens dann, wenn die Unterlagen aus Liechtenstein in Österreich eintreffen, "vernünftigerweise eine Intensivierung des Tatverdachts erwartet" werde.

Auch Grasser Anwalt Manfred Ainedter bedauerte im ORF-Radio die Verzögerungen in Liechtenstein. "Mein Mandant ist weder Partei des Verfahrens noch hat er einen Einfluss darauf", so Ainedter. (red, derStandard.at, 21.3.2012)