März 2010 Nach der Ausstrahlung einer Folge von Am Schauplatz im ORF erstattet die FPÖ Anzeige gegen Redakteur Eduard Moschitz. Begründung: Er habe in Wiener Neustadt bei einem Auftritt von Heinz-Christian Strache Skinheads zur Wiederbetätigung angestiftet und Beweismaterial manipuliert.

Juni 2010 Ein österreichischer Sachverständiger kommt zum Schluss, dass das Videoband nicht manipuliert worden ist.

November 2010 Die FPÖ legt ein Privatgutachten eines deutschen Institutes vor, das von einer Auffälligkeit berichtet. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gibt daraufhin ein Ergänzungsgutachten in Auftrag.

März 2011 In dieser Expertise sieht der Sachverständige wiederum keine Manipulation, stellt aber fest, dass ihm technische Geräte fehlen.

Juni 2011 Im Justizministerium fällt die Entscheidung, das Verfahren wegen Anstiftung einzustellen, jenes um das Videoband fortzusetzen.

5. Dezember 2011 Das Oberlandesgericht Wien lehnt den Antrag von Moschitz auf Einstellung des Verfahrens ab.

März 2012 Die Staatsanwaltschaft kündigt an, das Band an das deutsche Bundeskriminalamt zu senden. (moe, DER STANDARD, 24./25.3.2012)