Salzburg/Bregenz - Die vier im Salzburger Landtag vertretenen Parteien - SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne - werden künftig sämtliche Parteienspenden dem Rechnungshof offenlegen, der diese im Internet veröffentlicht. Bei Verstößen wird es Strafen bis zum Dreifachen des nicht genannten Betrags geben. Außerdem haben sich die Parteien über eine verbindliche Beschränkung der Wahlkampfkosten verständigt. Die entsprechenden Vereinbarungen wurden heute, Donnerstag, unterzeichnet. Auch in Vorarlberg gibt es eine neue Regelung, was die Parteispenden betrifft. Beträge ab 1.000 Euro müssen offengelegt werden.

Angaben im Internet

Das Salzburger Abkommen zu den Spenden gilt nicht nur für die Landesparteien, sondern auch für alle Gemeinde- und Bezirkorganisationen sowie einzelne Mandatare. Ab einem Betrag von voraussichtlich 500 Euro - die genaue Höhe muss verfassungsrechtlich noch geprüft werden, soll aber so niedrig wie möglich sein - müssen alle Spenden dem Landesrechnungshof (RH) bekanntgegeben werden. Mehrere Einzelspenden desselben Gönners werde in einem Jahr kumuliert. Der RH publiziert sämtliche Angaben im Internet.

Gleichzeitig wird der Rechnungshof den Parteien auch auf die Finger schauen, dass diese sich auch tatsächlich an das Abkommen halten. Verstöße werden geahndet, wobei die Strafe bis zum Dreifachen der nicht offengelegten Spende betragen kann. Was mit diesen Geldern geschieht, ist noch nicht geregelt, laut SPÖ-Chefin Landeshauptfrau Gabi Burgstaller wird es vermutlich an wohltätige Einrichtungen gespendet.

Personal- und Sachleistungen

Die Vereinbarung betrifft nicht nur Geldspenden, sondern auch Personal- und Sachleistungen, und gilt auch für Vorfeld-, Teil- und nahestehende Organisationen - vom ARBÖ bis zum Wirtschaftsbund. Für Körperschaften öffentlichen Rechts (z. B. die Kammern) und öffentliche Unternehmen ab einer Beteiligung von 25 Prozent (Land) bzw. 50 Prozent (Gemeinden) gilt ein generelles Spenden- und Inseraten-Verbot.

Klar und verbindlich geregelt werden in Salzburg auch die Wahlkämpfe. So wird es ein halbes Jahr vor dem Urnengang keine Regierungsinserate mehr geben. Der Außenwahlkampf wird auf zwei Monate beschränkt. Plakate dürfen höchstens 16 Bogen (ca. 3,4 mal 2,4 Meter) groß sein und sind auch stückmäßig limitiert: 200 fixe und 150 mobile Plakate dieser Größe sind die Obergrenze, zur Kontrolle müssen die Parteien alle Standorte bekanntgeben. Für Inserate und Spots darf jede Partei maximal 300.000 Euro ausgeben - auch diese Schaltungen müssen bekanntgegeben werden und werden von einem unabhängigen Institut überprüft. Auch diese Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für die Vorfeld- und Teilorganisationen.

Die Vereinbarung zu den Parteispenden wird nun dem Landtag übergeben, der das Parteienförderungsgesetz und das RH-Gesetz entsprechend ändern wird. In Kraft treten soll die Novelle Anfang 2013.

Vorarlberg: Spenden ab 1.000 Euro

In Vorarlberg müssen die Parteien ab kommendem Jahr Spenden ab 1.000 Euro offenlegen und die zweckbestimmte Verwendung von Fördermitteln nachweisen. Darauf haben sich die Fraktionen im Rahmen des neuen Vorarlberger Parteiengesetzes geeinigt, das im Mai im Landtag beschlossen wird. Ebenfalls neu geregelt wird, dass die Landtagsabgeordneten Angaben zu ihrem Einkommen machen müssen, informierten am Donnerstag Landtagspräsidentin Bernadette Mennel (ÖVP) und die vier Klubobleute in einer Pressekonferenz.

Die Klubobleute hatten sich bereits im vergangenen Oktober auf vier Eckpunkte des Gesetzes verständigt, Teilbereiche wurden aber jetzt noch einmal verschärft. So werden dem neuen Parteiengesetz zufolge künftig Spenden von über 1.000 Euro anzugeben sein. Das betrifft allerdings nicht nur die Parteien, sondern auch Teilorganisationen bzw. einzelne Abgeordnete. Ausgeschlossen sind in Zukunft sowohl für die Parteien als auch die Landtagsfraktionen anonyme Spenden. Ebenso müssen die Parteien Berater- und Werbeunternehmen nennen, wenn höhere Entgelte als 1.000 Euro bezahlt werden.

Wählerstimmenanteil

Die Höhe der Parteienförderung, für die es bisher nur eine Richtlinie gibt, wird sich in Zukunft in erster Linie am Wählerstimmenanteil orientieren, wie jetzt wird es aber auch einen Sockelbetrag geben. Die Klubförderung wird in ihrer aktuellen Form bestehenbleiben. Derzeit werden in Vorarlberg pro Jahr insgesamt rund 2,66 Mio. Euro an ÖVP, FPÖ, Grüne und SPÖ ausgeschüttet, die Klubförderung für die vier Fraktionen beläuft sich 2012 auf etwa 780.000 Euro.

Die Buchführung der Parteien wird künftig von Wirtschaftstreuhändern überprüft, der daraus folgende Rechenschaftsbericht im Amtsblatt für Vorarlberg - das auch im Internet abrufbar ist - veröffentlicht. Für den Fall, dass Regelungen nicht eingehalten werden, sind Sanktionen festgeschrieben. Bei der Annahme anonymer Spenden etwa würde der Förderbetrag um die Höhe der Spende gekürzt. Bei zweckwidriger Verwendung können Mittel zurückgefordert werden.

Neuregelung der Landtags-Geschäftsordnung

Vorgesehen ist von den Parteien auch eine Neuregelung der Landtags-Geschäftsordnung, nach der die Abgeordneten nach dem Modell des deutschen Bundestags ihre Nebeneinkommen angeben müssen. Eine centgenaue Abrechnung ist dabei allerdings nicht geplant - die Parlamentarier werden ihre Einkünfte in eine von drei Stufen (1.000 bis 3.500 Euro pro Monat; 3.500-7.000 Euro; über 7.000 Euro) einzuordnen haben. Eine entsprechende Richtlinie muss aber noch ausgearbeitet werden. (APA, 19.4.2012)