Parteifinanzen

Die Koalitionsparteien sind sich noch uneinig, ab welcher Grenze Parteispenden offengelegt werden sollen, als Kompromiss zeichnete sich am Dienstag ein Betrag von 5000 Euro ab. Die ÖVP hatte ursprünglich 7000 Euro genannt, die SPÖ konnte sich auch 1000 Euro als Grenze vorstellen. Zuletzt wurde nach einer Regelung gesucht, wie man die Parteispenden kumuliert erfasst. Es sollen also auch Summen veröffentlicht werden, die von einer Person in mehreren Tranchen eingezahlt werden.

Offen blieb, welche Vorfeldorganisationen in die Transparenzregelungen einbezogen werden. Widerstand gab es etwa bei der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter. Die SPÖ hat auch ein Problem mit parteinahen Unternehmen. Die ÖVP beharrt darauf, dass auch Unternehmen im Umfeld der Parteien, wie etwa der Echo-Verlag, alles offenlegen müssen.

Politikereinkünfte

Bisher mussten Abgeordnete ihre Verdienste aus Nebentätigkeiten ab 1142,40 Euro im Jahr angeben - allerdings war aus der Liste auf der Parlamentshomepage höchstens zu entnehmen, von wem die Volksvertreter Geld erhalten haben. Das soll sich nun ändern. Abgeordnete sollen künftig ihre Einkünfte nach folgendem Schema (und deutschem Vorbild) offenlegen: Nebeneinkünfte bis 1000 Euro, von 1000 bis 3500 Euro, bis 7000 Euro und über 7000 Euro. Einig ist sich die Regierung, dass es keine Berufspolitiker geben soll.

Minister haben als Regierungsmitglieder zwar ein Berufsverbot abseits ihrer Ressorttätigkeit, müssen künftig aber auch ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten offenlegen.

Ziel ist es, transparent zu machen, welche Funktionen die Politiker haben und welche Interessen sie damit verfolgen könnten. Das Ganze soll im Web veröffentlicht werden.

Wahlkampfkosten

Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger sind sich einig darin, die Wahlkampfkosten künftig beschränken zu wollen. Fraglich ist, ob die Bundesländer für dieses Vorhaben gewonnen werden können. Für Bundeswahlen geben die großen Parteien im Schnitt acht bis zehn Millionen Euro aus. Die ÖVP schlägt vor, die Ausgaben künftig mit sechs Millionen zu begrenzen. Sanktionen wie Strafzahlungen sollen ebenfalls kommen.

Schwierig wird es, wie man die Länder einbinden kann: Die Landesparteiorganisationen verfügen teilweise über mehr Geld als die Bundespartei. So soll die Wiener SPÖ im letzten Wahlkampf alleine 30 Millionen Euro ausgegeben haben.

Insgesamt gibt der Staat pro Jahr 175 Millionen Euro an Förderung für die Parteien aus, drei Viertel davon gehen an die Landesparteien, allen voran Wien.

Korruption

Angesichts der Expertenkritik hat das Justizressort seinen Entwurf für das Korruptionsstrafrecht mit den Parlamentsparteien überarbeitet - und teilweise verschärft.

Nach dem neuen Anfütterungsverbot gilt für alle Amtsträger: Nur mehr "geringfügige Vorteile" bis etwa 100 Euro sind erlaubt - über diesen Wert sollen SPÖ und ÖVP aber noch feilschen. Strafbar wird Bestechlichkeit "mit dem Vorsatz, sich in der Amtsführung beeinflussen zu lassen". Bei Annahme von teureren Geschenken blühen mehrjährige Haftstrafen.

Sofern "amtliches Interesse besteht", ist die Teilnahme an Veranstaltungen erlaubt. Die Kulturministerin etwa darf die Salzburger Festspiele gratis besuchen.

Außerdem dürfen Politiker ortsübliche Aufmerksamkeiten "geringen Werts" entgegennehmen. Heißt: Ein einfacher Tiroler Hut ginge durch, nicht aber die Annahme einer Jagdeinladung. (nik, völ, nw DER STANDARD; 25.4.2012)