Bild nicht mehr verfügbar.

Der Besuch von Kultur und Sportveranstaltugnen wird im Entwurf von Karl nicht als Anfüttern gelten.

Foto: apa/Pfarrhofer

Wien - Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) ist überzeugt, dass die neuen Anti-Korruptions-Regeln besser werden als jene aus dem Jahr 2008. Das damalige Anfütterugnsverbot war nach Protesten wieder zurückgenommen worden. Der neue Vorschlag des Justizministeriums lasse den nötigen Spielraum für die Repräsentationsaufgaben der Politiker, so Karl. Das noch einmal nachgeschärfte "Anfütterungs"-Verbot sei "viel viel klarer" als die alte Regelung.

Kultur- und Sportveranstaltungen ausgenommen

So rechnet die Justizministerin nicht mit Protesten von Kultur- oder Sportinstitutionen, die 2008 dazu geführt hatten, dass das gerade erst eingeführte strenge Anfütterungsverbot wieder aufgeweicht - und damit wirkungslos - wurde. "Damit solche Diskussionen nicht mehr entstehen können" sei im neuen Entwurf "bewusst klar gestellt" worden, dass etwa der Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen nicht als "Anfüttern" zu bestrafen ist.

Vorsatz wird strafbar

Das Justizministerium hat für das Parlament eine Diskussionsgrundlage erarbeitet, die zuletzt - nach Beratungen der Justizsprecher mit Experten - noch einmal überarbeitet wurde. Anregungen der Experten und der Opposition wurden eingearbeitet. Auf die Unterscheidung zwischen "pflichtgemäßen" und "pflichtwidrigen" Amtsgeschäften wurde verzichtet - und auch darauf, an "möglichen Amtsgeschäften" anzuknüpfen. Strafbar soll demnach Geschenkannahme "mit dem Vorsatz, sich dadurch in seiner Amtsführung beeinflussen zu lassen" sein.

Ausnahmen geregelt

Im Gesetz soll ausdrücklich geregelt werden, was "keine nicht gebührenden Vorteile" sind. Nämlich: Vorteile "die im Rahmen von Veranstaltungen gewährt werden, an deren Teilnahme ein amtliches Interesse besteht" (Repräsentationspflichten), "Vorteile, die der Geber gemeinnützigen Zwecken" zuwendet und "orts- oder landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts". Erlaubt sind aber "lediglich geringfügige Vorteile", was laut den Erläuterungen eine Grenze von etwa 100 Euro bedeutet.

Dieser Vorschlag wurde wieder den Justizsprechern von SPÖ und ÖVP im Parlament übermittelt und er geht auch in die Regierungsklausur. Dort soll er am Freitag als Teil des "Transparenzpakets" präsentiert werden. Karls Ministerium hat dafür noch einen zweiten Entwurf geliefert. Über das neue Lobbyistengesetz wurde im Parlament bereits eingehend diskutiert, zuletzt auf Wunsch der SPÖ aber zurückgestellt. Karl hofft, dass auch dieses Gesetz bei der Regierungsklausur endlich auf Schiene gebracht wird. Von Änderungswünschen - etwa dass die SPÖ die Kammern ausnehmen möchte - hat sie "bis jetzt nichts" gehört. (APA, 25.4.2012)