Wien - Mit der am Donnerstag vom Senat beschlossenen autonomen Einführung von Studiengebühren will die Universität Wien nach eigenen Angaben vor allem eines erreichen: Rechtssicherheit. Und die könnte sie bereits im kommenden Studienjahr erhalten. Wie Verfassungsjurist Heinz Mayer gegenüber der APA erklärte, könnte eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nach Einlangen einer Beschwerde durch einen Studenten bereits innerhalb eines halben Jahres - und damit noch im nächsten Studienjahr - fallen.

Nach der Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den VfGH mit 1. März war Mayer in einem vom Wissenschaftsministerium beauftragten Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass Unis das Recht haben, autonom Studiengebühren in ihrer Satzung festzuschreiben. Die SPÖ berief sich indes auf andere Gutachten, wonach die Unis gar nicht mehr kassieren dürfen. Trotz ungeklärter Rechtslage kündigte ein Großteil der Unis an, autonom Gebühren einheben. Die Uni Wien ist nun die Erste, die das per Senatsbeschluss fixiert hat, weitere Entscheidungen stehen in den kommenden Wochen an.

Mayer: Verfassungsgerichtshof einziger Weg

Laut Mayer gibt es tatsächlich keine andere Möglichkeit einer rechtlichen Klärung als die Probe aufs Exempel. "Die Entscheidung muss letztlich der VfGH treffen, und dort kommt man nur hin, indem man einen Bescheid bekämpft", so Mayer. Konkret habe ein Studierender laut Satzung das Recht, beim Rektorat einen Antrag auf Erlassung eines Bescheids zu stellen. Gegen diesen kann der Student beim Senat in Berufung gehen. Der Senat muss wiederum "innerhalb von ein paar Wochen" zu einer Entscheidung kommen. Dass sich dies in die Länge zieht, bezweifelt Mayer, "immerhin ist die Uni selbst daran interessiert, dass das schnell erledigt wird".

Der Senatsbescheid wiederum kann innerhalb von sechs Wochen beim VfGH angefochten werden. Dieser muss überprüfen, ob die Festschreibung autonomer Studienbeiträge in der Uni-Satzung verfassungswidrig ist oder nicht. Als Folge kann er die Bestimmung entweder aufheben oder zulassen. Eine Rolle werde dabei auch spielen, ob die Beschwerde an den VfGH "professionell gemacht wird", so Mayer. Die Uni hat bereits angekündigt, alle eingezahlten Studienbeiträge rückzuerstatten, sollte der VfGH die Zulässigkeit in den Musterverfahren verneinen.

Schnelleres Vorgehen nicht auszuschließen

Die Einschätzung Mayers, eine Entscheidung könne bereits innerhalb eines halben Jahres fallen, will ein Sprecher des VfGH zwar nicht bestätigen, ein Verfahren dauere "durchschnittlich neun Monate". Der VfGH sei sich aber "der Bedeutung eines solchen spezifischen Verfahrens bewusst", ein schnelleres Vorgehen sei daher nicht auszuschließen.

Sammel- bzw. Massenklagen von mehreren Studenten sind bei diesem Verfahren nicht möglich, so Mayer, jeder Student müsse individuell Beschwerde beim VfGH einreichen. Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) hat bereits eine Mio. Euro an Rücklagen aufgelöst, um Studierende bei ihren Klagen "durch alle Instanzen" zu unterstützen, auch die Studierendenvertretung an der Uni Wien will Geld für Klagen bereitzustellen. Das Argument der ÖH, die Uni erwarte durch Klagen "ein Vielfaches" der laut Uni-Angaben durch Studiengebühren jährlich fehlenden neun Mio. Euro "an Verfahrenskosten", wies Mayer zurück. "Das Risiko ist beherrschbar." (APA, 27.4.2012)