Wien- Das Transparenzpaket könnte bei Verstößen gegen die Spendenregeln Sanktionen nicht nur gegen Parteien, sondern auch die dort verantwortlichen Personen bringen. Dies berichtet der "Kurier" ( vorab unter Berufung auf das aktuelle Verhandlungspapier des Bundeskanzleramts.

Demnach seien Geldstrafen in der Höhe von bis zu 360 Tagessätzen für Mitarbeiter von Parteien, aber auch Wirtschaftsprüfer vorgesehen, wenn in den Rechenschaftsberichten der Parteien unrichtige Angaben gemacht werden. Diese Rechenschaftsberichte sollen ja die Grundlage für die Überprüfung durch den Rechnungshof werden.

Ebenfalls realisiert ist in dem Entwurf laut der Zeitung auch die Ankündigung, Unternehmen, an denen der Staat weniger als 50 Prozent hält, ins Spendenverbot einzubeziehen. Als Grenze sollen demnach 25 Prozent angesetzt werden. Kritiker hatten nach der Präsentation des Transparenzpakets moniert, etwa dass just die Telekom, deren anscheinend quasi freihändige Vergabe von Geld in Richtung Parteien eines der zentralen Themen im Untersuchungsausschuss ist, nach dieser Bestimmung vom Verbot ausgenommen wäre. Dort beträgt der Staatsanteil 28,4 Prozent.(APA, 8.5.2012)