Wien - SPÖ und ÖVP verhandeln derzeit die letzten Details des Parteien-Transparenzpakets. Strittig ist insbesondere noch, ob die Regeln als einheitliches Bundesgesetz erlassen werden, oder ob die Länder die Regeln des Bundes in eigene Landesgesetze gießen sollen. ÖVP-Chef Michael Spindelegger will im Fall eines Bundesgesetzes auch die staatliche Parteienförderung harmonisieren und glaubt daher nicht an einen Gesetzesentwurf bis nächsten Dienstag. Ein erster Entwurf des Kanzleramts ist dennoch bereits durchgesickert. Die Details:

Parteispenden: Die Parteien sollen in ihrem Rechenschaftsbericht (siehe unten) künftig Spenden auflisten, die an die Partei und ihre Untergliederungen, an parteinahe Organisationen sowie an Abgeordnete geflossen sind. Ausgenommen sind u.a. parteinahe Hilfs- und Sportorganisationen. Wenn Spenden 5.000 Euro jährlich überschreiten, werden auch Name und Anschrift der Spender offengelegt. Stückelungen zur Unterschreitung der Grenze werden verboten. Einzelspenden über 50.000 Euro müssen umgehend veröffentlicht werden.

Verboten werden Spenden von Parlamentsklubs, Parteiakademien, Kammern ("öffentlich-rechtliche Körperschaften"), Hilfs- und Sportorganisationen, sowie von Unternehmen mit zumindest 25 Prozent Staatsanteil. Ebenfalls untersagt: Auslands- und Barspenden ab 2.500 Euro, anonyme Spenden und weitergeleitete Spenden Dritter ab 1.000 Euro.

Wahlkampfkosten: werden begrenzt: Gelten soll das Limit für die Zeit "zwischen der Festsetzung des Wahltages und dem Wahltag zu einem allgemeinen Vertretungskörper". In dieser Zeit darf jede Partei maximal 50 Prozent der Gesamtsumme der Wahlkampfkostenrückerstattung des Bundes für Wahlwerbung ausgeben. Diese macht 2,21 Euro pro Wahlberechtigtem aus - zuletzt also 14 Mio. Euro (für EU-Wahlen zehn Prozent weniger).

Rechenschaftsberichte: Die Qualität der Rechenschaftsberichte, in denen die Parteien jährlich ihre Einnahmen und Ausgaben melden, wird verbessert. Künftig sollen dort nicht nur die Finanzen der Bundespartei erfasst werden, sondern auch Landes-, Bezirks- und Gemeindeorganisationen. Außerdem werden zusätzliche Informationen abgefragt, nämlich Einnahmen aus Sponsoring und Inseraten, Sachleistungen und Personalspenden. Vorgelegt werden müssen die Berichte künftig drei Monate früher (bis 30. Juni), veröffentlicht im Internet (derzeit "Wiener Zeitung").

Parteiunternehmen: Teil des Rechenschaftsberichts ist künftig auch eine Liste jener Unternehmen, an denen die Parteien 5 Prozent direkt oder 10 Prozent indirekt halten. Der Rechnungshof soll dann dafür sorgen, dass sämtliche Geschäfte öffentlicher Unternehmen mit den Parteiunternehmen beziffert werden. Damit soll transparent werden, ob Regierungsparteien ihren Einfluss geltend machen, um Parteifirmen Aufträge zu verschaffen.

Kontrolle und Sanktionen: Die Kontrolle der Rechenschaftsberichte übernehmen zwei Wirtschaftsprüfer, die künftig alle fünf Jahre wechseln sollen. Deren Unterlagen werden in weiterer Folge vom Rechnungshof überprüft. Stellt dieser Unregelmäßigkeiten fest, können Sanktionen verhängt werden: Bis zu 30.000 Euro für falsche Angaben im Rechenschaftsbericht, bis zu 100.000 Euro für falsche Angaben über Parteiunternehmen. Und bei nicht gemeldeten Spenden bzw. Überschreitung des Wahlkampfkosten-Limits das bis zu Dreifache der jeweiligen Summe.

Verhängt werden sollen die Strafen von einer "unabhängigen Parteienfinanzierungskommission". Deren Zusammensetzung war zuletzt noch unklar. Dem Vernehmen nach sollten die drei Mitglieder von den Höchstgerichtspräsidenten vorgeschlagen, und von der Regierung in Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Nationalrats ernannt werden. Eingefordert werden müssten die Strafen vom Kanzleramt. Den Bundesparteien sollen die Strafen direkt von der Parteienförderung abgezogen werden.

Geldstrafen: Wer die Herkunft von Parteispenden verschleiert oder die Transparenzregeln bewusst umgeht, der riskiert ebenfalls Geldstrafen in Höhe von bis zu 360 Tagessätzen. Ebenso sind Wirtschaftsprüfer für unrichtige Berichte zu bestrafen. (APA, 9.5.2012)