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Parteispenden ab 5.000 Euro sollen künftig offengelegt werden müssen.

Foto: apa/Hochmuth

Wien - Die Verhandlungen zum Transparenzpaket bzw. zur Vereinheitlichung der Parteienförderung zwischen SPÖ und ÖVP sind am Freitagnachmittag zu Ende gegangen. Offenbar hat man sich inhaltlich schon recht angenähert, die Frage, ob es gut ausschaue, bejahte Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) beim Verlassen des Bundeskanzleramtes. Auch der Pressesprecher von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) sagte, es schaue "sehr gut aus", dass man das Ziel erreiche.

Es gehe jetzt noch darum, technische Details über das Wochenende zu klären. Weiteres werde dann in der Koordinierungssitzung am Montag besprochen. Die Regierungsmitglieder gehen davon aus, dass es sich bis zur Ministerratssitzung am Dienstag ausgehen werde.

"Gravierende Unterschiede"

Bei den Verhandlungen am Freitag sollte es laut Fekter vor allem um die Wahlkampfkostenrückerstattung und die Parteienförderung in den Bundesländern, wo es ja "sehr gravierende Unterschiede" gebe, so die Ministerin am Rande einer Pressekonferenz vor der Sitzung. Das wolle man "harmonisierter" angehen. Man könne nicht über die Spenden ein Bundesgesetz machen, an das sich alle halten müssen und bei der Parteienförderung hätten die Länder dann individuelle, gravierende Unterschiede, bekräftigte Fekter die ÖVP-Linie.

Was nun bei der Vereinheitlichung der Parteienförderung konkret zu erwarten ist, verriet Fekter nicht. Nur so viel: Es solle nicht mehr Geld ausgegeben werden als bisher.

Harmonisierung geplant

Gespräche zu technischen Details hatte es bereits gestern auf Beamtenebene gegeben. Neben dem bei der Regierungsklausur vor zwei Wochen an sich bereits akkordierten Paket - u.a. Offenlegung der Parteispenden ab 5.000 Euro, Spendenverbote durch staatsnahe Unternehmen, entsprechende Geldstrafen bei Verstößen sowie Begrenzung der Wahlkampfkosten - will die Regierung nun auch die Parteienförderung harmonisieren und die Wahlkampfkostenrückerstattung komplett abschaffen.

Als realistische Möglichkeit scheint, dass die Gelder der Wahlkampfkostenrückerstattung in die allgemeine Parteienförderung übergeleitet werden. Rückerstattet werden derzeit auf Bundesebene die Kosten bei Nationalrats- und EU-Wahlen. Auf Landesebene gibt es nur in Kärnten und Tirol ein derartiges Instrument.

"Gewisse Bandbreite" für Länder

Schwierig werden dürfte - wie von Fekter erwähnt - die Angleichung der derzeit sehr unterschiedlichen Förderhöhen auf Landesebene: So betrug diese im jährlichen Durchschnitt (2008-2012) im Burgenland etwa 8 Euro, in Wien hingegen 23,04 Euro. Allerdings will die Regierung den Ländern ohnehin einen gewissen Spielraum lassen: Bundeskanzler Faymann hatte am Mittwoch erklärt, den Ländern solle eine "gewisse Bandbreite" zugestanden werden.

Beschließen wollen SPÖ und ÖVP alle Maßnahmen nach Möglichkeit bereits kommenden Dienstag im Ministerrat. Inkrafttreten sollen die Neuregelungen mit 1. Juli. (APA, 11.5.2012)