Im Dschungel der österreichischen Asyl- und Fremdenrechtsbestimmungen sind wieder einmal Forstarbeiten angesagt - und die zunehmend kleine Gruppe Eingeweihter, die angesichts der Vielzahl von Novellen in den vergangenen Jahren noch den Durchblick wahrt, weiß nicht, ob lachen oder weinen.

Denn die neuen, zarten Pflänzchen eines humaneren Umgangs mit integrierten, aber abschiebegefährdeten Ausländern, der im Entwurf eines Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl anklingt, drohen von der Wucht des Altbestandes erdrückt zu werden. Dieser darf ungehindert weiterwuchern: auf der einen Seite ein Bleiberecht nach fünf Jahren - mit Auflagen, deren Auswirkungen man erst in der Praxis wird einschätzen können, aber immerhin! Auf der anderen Seite mehr Einsperrkompetenzen für die Fremdenpolizei.

Hier weist Heinz Patzelt von Amnesty in seiner Kritik mit Recht auf den Plan hin, dass Abzuschiebende, so es mit ihrer Außerlandesbringung nicht geklappt hat, nach dem geplatzten Termin künftig weitere 72 Stunden in Schubhaft bleiben sollen: ein höchst bedenklicher Umgang mit der persönlichen Freiheit als menschenrechtlich vorrangiges Gut. Und das ist wahrlich nicht die einzige Wegsperridee in diesem Entwurf, der im Europa der Abschottung gegen Flüchtlinge leider voll im Trend liegt. Zusammengefasst: kein wirklicher Grund zur Freude. (Irene Brickner, DER STANDARD, 21.5.2012)