Wien - Die "Gertrud Meschar"-Stiftung, deren Vorstand Martin Graf (FPÖ) derzeit mit Vorwürfen konfrontiert ist, ist mit rund einer Million Euro laut Experten relativ klein. "Ich würde schon meinen, dass das ein unüblich geringer Vermögenswert ist, der in eine Stiftung eingebracht wurde", sagte Armenak Utudjian, Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) am Mittwoch gegenüber der APA.

Für den Stiftungszweck - nämlich für den Lebensunterhalt der Stifterin zu sorgen bzw. den Wert der Vermögens zu erhalten - "erscheint mir die Stiftung überdimensioniert", sagte Utudjian.

Stiftungszweck

Zur Kritik der Stifterin, der Vorstand habe mit dem Stiftungsvermögen einen Hausanteil gekauft, bei welchen der Bruder Grafs mit seinem Lokal Untermieter ist, sagte der Experte, hier sei zu klären, ob der Vorstand damit den Zweck der Stiftung erfüllt habe.

Der Stiftungsvorstand habe grundsätzlich die Interessen der Privatstiftung zu beachten, so Utudjian. Wenn die Stiftung direkt mit einem Verwandten eines Vorstandes ein Geschäft tätige, benötige dies zwar keiner gerichtlichen Genehmigung; das Geschäft darf aber nur abgeschlossen werden, wenn es vom Stiftungszweck gedeckt ist und im Interesse der Stiftung liegt. Wenn die Stiftung aber mit einem der Vorstände direkt ein Geschäft abwickelt, bedarf dies auf jeden Fall einer gerichtlichen Genehmigung.

Die Stifterin hat beim Handelsgericht Wien einen Antrag auf gerichtliche Abberufung der Vorstände und des Stiftungsprüfers eingebracht - sie wirft dem Vorstand u.a. vor, das Stiftungsvermögen nicht ordnungsgemäß zu verwalten. Eine Abberufung kann laut Utudjian wegen "wichtigen Gründen" (grobe Pflichtverletzungen) erfolgen. Dieses Verfahren dauere üblicherweise nicht allzu lange, sagte Utudjian, er weist allerdings darauf hin, dass sich dies über drei Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof ziehen kann. (APA, 23. Mai 2012)