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Foto: APA/Pfarrhofer

Sie stiften Verwirrung, stoßen auf Kritik und sind noch weit entfernt von der Einheitlichkeit: Masterabschlüsse mit gleichen Titeln, aber unterschiedlichen Studien-, Leistungs- und Prüfungsanforderungen.

Was oftmals als "Master zweiter Klasse" oder "gekaufter Abschluss" bezeichnet wird, ist rein äußerlich mit einem Masterabschluss in einem Regelstudium gleichgestellt. Beide tragen den Titel Master, ohne Zusatzbezeichnung - wie es bis 2006 noch für den Masterabschluss einer FH üblich war. Doch sie sind oftmals weder international anerkannt, noch berechtigen sie zur Fortsetzung eines Doktorats.

Betroffen sind Absolventen, die einen in der Regel berufsbegleitenden, weiterbildenden Masterlehrgang abgeschlossen haben. Ihr Master ist - obwohl gleichlautend - nicht gleichwertig wie jener, den Absolventen eines Regelstudiums abgeschlossen haben. Grundsätzlich wird zwischen sogenannten konsekutiven Masterstudien, die meist in Regelstudien angeboten werden, und nicht konsekutiven, also weiterbildenden Masterlehrgängen unterschieden.

Für den Zugang zu ordentlichen, konsekutiven Masterstudien ist ein vorhergehender Uni-Abschluss in einem Regelstudium, also ein Bachelor, oder der alte Diplomtitel nötig. Die konsekutiven Masterstudien haben 120 ECTS-Punkte, mit denen sie sich zusätzlich zu den 180 ECTS-Punkten aus dem Bachelorstudium auch für den Zugang zu einem Doktorat qualifizieren. Bei nicht konsekutiven Masterlehrgängen ist mit entsprechender Berufserfahrung der Zugang oft auch ohne Grundstudium möglich. Die Abschlüsse haben meist weniger ECTS-Punkte und berechtigen somit auch nicht zum Doktorat.

Die Qualitätssicherungsagentur AQA kritisiert, dass Weiterbildungsangebote von Universitäten und Fachhochschulen derzeit noch als "Master zweiter Klasse" angesehen werden. Gemeinsam mit acht Universitäten und Fachhochschulen hat die AQA "Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung von Weiterbildungen" erarbeitet.

An Regelstudien anpassen

Demnach sollen künftig weiterbildende Masterlehrgänge und Master-Regelstudien "gleichartig gestaltet" werden. Die Studienanforderungen sollen wenigsten denen eines Regelstudiums entsprechen, und für den Zugang sollte ein Bachelor-Abschluss Voraussetzung sein. Ausnahmen für beruflich qualifizierte Personen müssten die Hochschulen begründen und deren Zugangsverfahren transparent machen. Gleichzeitig soll auch die Anzahl der benötigten ECTS auf den Stand von ordentlichen Studien angepasst werden. Inklusive des ersten akademischen Abschlusses sollen also auch nach einem Masterlehrgang 300 ECTS-Punkte erreicht werden.

Von einer Zusatzbezeichnung im Titel nicht konsekutiver Studien rät die AQA ab. "Es sollen nicht zusätzliche Zwischenebenen geschaffen werden, sondern die Qualität der Lehrgänge erhöht werden", sagt die Studienleiterin Barbara Birke.

Der Masterabschluss sei ein akademischer Grad, dementsprechend müsse auch das Niveau des Studiums sein. "Wo Master draufsteht, muss auch Master drin sein", betont Barbara Birke. Durch eine zu kurze Studiendauer oder einen recht vagen Zugang und keine Mindestanzahl der ECTS-Punkte sinke das Niveau der Masterlehrgänge.

Die Bezeichnung "Lehrgänge" sei zudem "international ungebräuchlich", was zu Problemen mit der internationalen Anerkennung führen könne. Zudem sei die Bezeichnung insbesondere für akademische Weiterbildungen "abwertend". (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 2./3.6.2012)