Wien - SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich am Dienstag auf die künftigen Transparenzbestimmungen für Parteien geeinigt. Geplant ist demnach, dass Parteispenden unter Angabe des "Absenders" offengelegt werden müssen, sobald sie 3.500 Euro jährlich übersteigen. Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien werden zusammengerechnet. Auch Inserate und Sponsoring (letzteres ab 12.000 Euro) sind zu veröffentlichen. Die Eckpunkte der Einigung:

  • PARTEISPENDEN müssen veröffentlicht werden, sobald sie 3.500 Euro jährlich übersteigen. Auch Sach- und Personalspenden werden erfasst. Verboten sind, wie schon im Regierungsentwurf vorgesehen, Spenden von Staatsunternehmen (ab 25 Prozent Anteil) sowie anonyme Spenden ab 1.000 Euro sowie Auslands- und Barspenden ab 2.500 Euro. Die Veröffentlichung erfolgt einmal jährlich mit dem Rechenschaftsbericht der Parteien bzw. sofort, wenn eine Zuwendung 50.000 Euro übersteigt. Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien werden dabei zusammengerechnet - nicht aber Zuwendungen an Bezirksparteien. In Koalitionskreisen wird dies damit begründet, dass man keinen für die gesamten Parteifinanzen zuständigen "Schatzmeister" nach deutschem Vorbild wolle. Betont wird allerdings, dass Bezirksparteien ihre jeweiligen Spenden über 3.500 Euro sehr wohl offen legen müssen.
  • INSERATE und SPONSORING sind ebenfalls offenzulegen. Inserate ab einem Wert von 3.500 Euro jährlich, Sponsoring ab 12.000 Euro. Auch hier gilt: Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien werden zusammengerechnet.
  • KONTROLLE: Kontrolliert wird die Einhaltung der Transparenzbestimmungen in einem ersten Schritt von zwei Wirtschaftsprüfern, die den Rechenschaftsbericht der Parteien testieren. Deren Unterlagen werden in weiterer Folge vom Rechnungshof überprüft. Der erhält zwar weiterhin keinen direkten Einblick in die Parteifinanzen. Allerdings kann der Rechnungshof, wenn Unklarheiten bestehen, einen dritten Wirtschaftsprüfer beauftragen, der Sache nachzugehen. Dieser wird per Los aus einer vom Wirtschaftsprüferverband erstellten Liste bestimmt.
  • STRAFEN gibt es bei Verstößen nun nicht nur für die Parteien selbst, sondern auch für die verantwortlichen Funktionäre. Den Parteien wird - wenn sie etwa eine Spende nicht oder falsch deklarieren - der ein- bis dreifache Betrag von der staatlichen Parteienförderung abgezogen. Die für den Verstoß verantwortlichen Funktionäre können - abhängig von Schwere des Vergehens und ihrer Einkommenssituation - mit Verwaltungsstrafen bis zu 20.000 Euro belegt werden. Die von den Grünen geforderten strafrechtlichen Konsequenzen wird es jedoch nicht geben.
  • WAHLKAMPFKOSTEN werden künftig mit sieben Millionen Euro begrenzt. Dies soll, anders als ursprünglich vorgesehen, auch für die Bundespräsidentenwahl gelten. Überschreitungen werden von der Parteienförderung abgezogen.
  • STAATLICHE PARTEIENFINANZIERUNG: Von den Grünen mitgetragen wird der verfassungsrechtliche "Korridor" für die staatliche Parteienfinanzierung, dem zufolge die Länder ihre Parteien künftig mit 10 bis 22 Euro pro Wahlberechtigtem unterstützen dürfen. In Wien und Oberösterreich dürfte das zu Kürzungen führen, weil die Förderungen für Landes- und Gemeindeparteien dort 24 Euro ausmachen.

Noch unklar ist, wie hoch die Parteienförderung auf Bundesebene künftig ausfallen wird. Diese machte zuletzt 2,41 Euro pro Wahlberechtigtem aus und soll künftig angehoben werden. Die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen (nicht jedoch nach EU-Wahlen) wird im Gegenzug gestrichen. Die Höhe der Parteienförderung wird auf Drängen der Grünen jedoch von SPÖ und ÖVP gesondert geklärt. (APA, 20.6.2012)