Wien - Im Justizausschuss des Parlaments wurden am Donnerstag sowohl das Lobbyistengesetz als auch Verschärfungen des Korruptionsstrafrechts beschlossen.

Beim Lobbyistengesetz stimmte die FPÖ mit den Regierungsparteien und sorgte so für die notwendige Zweidrittelmehrheit. Das Korruptionsstrafrecht wurde von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ eingebracht und von diesen vier Parteien beschlossen, wobei die FPÖ teilweise mitging. Auch hier gab es noch geringfügige Änderungen.

Das Lobbyinggesetz sieht Registrierungs- und Offenlegungspflichten für Lobbyingunternehmen, unter anderem auch ein entsprechendes Register, vor. Ausnahmen von den Bestimmungen gibt es für politische Parteien, Sozialversicherungsträger, Kirchen und Religionsgemeinschaften. Vor der Abstimmung wurden per Abänderungsantrag von Koalition und FPÖ auch noch die Rechtsanwälte und andere rechtsberatende Berufe herausgenommen, was auf heftige Kritik von Grünen und BZÖ stieß, von SPÖ, ÖVP und FPÖ aber verteidigt wurde.

Konsensualer ging es bei der Änderung des Korruptionsstrafrechts zu. Mit dem Vierparteienantrag wird aktive und passive Bestechung von Abgeordneten wie bei allen anderen Amtsträgern strafbar gemacht. Ebenfalls strafbar ist das "Anfüttern" als Gewährung eines nicht geringfügigen Vorteils, wenn sie darauf abzielt, den Amtsträger wohlwollend zu stimmen und seine Tätigkeit zu beeinflussen. Dass per Abänderungsantrag Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke vom Anfütterungsverbot noch ausgenommen wurden, störte die FPÖ, weil so Zahlungen an Organisationen mit Parteinähe nicht vom Straftatbestand erfasst würden. (APA, DER STANDARD, 22.6.2012)