Parteienförderung: Die fetten Jahre sind nicht vorbei.

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Wien - Eine lange Debatte inklusive öffentlicher Begutachtung spielt's nicht: Am Mittwoch soll der Nationalrat das Transparenzpaket in einer eigens einberufenen Sondersitzung beschließen, doch zentrale Teile wurden erst auf den letzten Drücker fertig - so etwa jenes Gesetz, das die Parteienfinanzierung neu regelt.

Darin verpackt ist auch die Parteienförderung, die SPÖ und ÖVP in der letztgültigen Version erheblich auffetteten. Statt bisher 2,41 Euro wird die Subvention auf Bundesebene 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem betragen. Zwar fällt im Gegenzug die Wahlkampfkostenrückerstattung (rund 14 Millionen), doch die floss nur in den Wahljahren. In normalen Jahren kommt nun fast das Doppelte raus: Statt 15,3 Millionen künftig 29,1 Millionen. Für Länder und Gemeinden zusammengerechnet gibt es eine Obergrenze von 22 Euro je Stimmbürger, was in Wien und Oberösterreich zu Kürzungen führen dürfte.

Nicht gestrichen, aber neu geregelt wird die Rückerstattung bei EU-Wahlen. Künftig werden nur noch die tatsächlich bezahlten Wahlkampfkosten abgegolten, mit maximal zwei Euro pro Wahlberechtigtem.

Eine andere Last-Minute-Änderung beherzigt Kritik von Experten an einem potenziellen Schlupfloch. Wie berichtet müssen Parteien, Abgeordnete und Wahlwerber - auch für das Präsidentenamt - Spenden und lukrierte Inserate ab 3500 Euro und Sponsoring ab 12.000 Euro jährlich offenlegen. Um Stückelung zwecks Grenzunterschreitung zu verhindern, werden nun nicht nur - wie ursprünglich vorgesehen - die Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien, sondern auch an Bezirksparteien addiert. Die Zahlen müssen einmal jährlich - bis 30. September - in einem eigenen Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden.

Lücken schließen

Experten machen trotzdem immer noch Hintertüren aus. Franz Fiedler, Chef von Transparency Österreich, findet im Entwurf viel Positives, aber auch den einen oder anderen Teufel im Detail. Zwar sei löblich, dass nicht nur klassische Geldspenden, sondern auch Sponsoring und Inserate ab gewissen Wertgrenzen deklariert werden müssen, sagt der Ex-Rechnungshofpräsident, doch in der konkreten Regel drohe die Vorschrift "totes Recht" zu werden.

Die "gewaltige Lücke" sieht Fiedler in Paragraf 10 klaffen. Dieser droht bei Verstoß mit einer Geldbuße von "bis zum Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrages", verweist dabei aber nur auf "Spenden". Punkto Inserate und Sponsoring drohten demnach keine Sanktionen, sagt der Jurist.

Eine andere Schwäche laut Fiedler: Während Abgeordnete und Wahlwerber Zuwendungen über den kritischen Grenzen offenlegen müssen, blieben Minister außen vor. Lasse sich ein Minister wie einst Karl-Heinz Grasser eine Homepage finanzieren, sagt Fiedler, müsse er dies nach wie vor nicht publik machen.

Für Verschärfungen

Allerdings könnte in einem solchen Fall das neue Anfütterungsverbot greifen: Dieses untersagt die Annahme von Geschenken über 100 Euro, wenn diese auf Beeinflussung des Amtsträgers abzielen. Bei Gefälligkeiten einer Interessenvertretung an einen mit reichlich Kompetenzen ausgestatteten Politiker läge dieser Verdacht nahe, sagt der Korruptionsexperte Hubert Sickinger: "Ich würde das keinem Minister empfehlen. Damit riskiert er strafrechtliche Konsequenzen."

Marion Breitschopf von der Transparenz-Internetplattform "Meine Abgeordneten" fordert hingegen Verschärfungen bei der Offenlegung von Nebeneinkünften der Parlamentarier. "Wir sind nicht für reine Berufspolitiker", sagt Breitschopf, "wir wollen aber wissen, was sie tun. Und wir wollen, dass nichts verschleiert wird." Ihre Kritikpunkte: Firmenanteile müssten gar nicht angegeben werden, die Kundenstruktur von Freiberuflern ebenso nicht - und bei Verstößen fehlten jegliche Sanktionen. Sie nennt den Entwurf daher "zahnlos". Breitschopf: "Da brauche ich gar kein Gesetz, wenn es keine Sanktionen gibt." Nun hofft man bei der Plattform, dass es auch hier noch ein Einsehen gäbe: "Vielleicht wird das ja noch nachverhandelt", sagt Breitschopf. (Gerald John/Peter Mayr, DER STANDARD, 26.6.2012)