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"Uwe Scheuch gilt für mich als unschuldig", sagt Strache.

Foto: apa/Techt

Der Kärntner Landtag hat erst im Dezember vergangenen Jahres still und heimlich dafür gesorgt, dass FPK-Chef Uwe Scheuch selbst bei einer Bestätigung des ersten, mittlerweile aufgehobenen Urteils von 18 Monaten teilbedingter Haft in der "Part of the game"-Affäre sein Amt als Landeshauptmann-Stellvertreter nicht hätte abgeben müssen. Wie die "Salzburger Nachrichten" am Dienstag berichteten, wurde die Grenze, ab der ein automatischer Amtsverlust eintritt, damals erhöht.

Bis zu der Änderung galt Paragraf 18 der Kärntner Landtagswahlordnung. In Verbindung mit Paragraf 52 Absatz 3 der Landesverfassung hieß es da, dass das Regierungsamt bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe "vorzeitig endet", und zwar unabhängig davon, ob die Strafe bedingt oder unbedingt ausgesprochen wurde. Als "Angleichung an die Bundesregelung" wurde die Landtagswahlordnung am 16. Dezember im Landtag novelliert. Dass damit auch die Regeln für den automatischen Amtsverlust entschärft würden, blieb ungesagt. Laut der aktuell geltenden Gesetzeslage hätte Scheuch erst dann sein Amt verloren, wenn er zu fünf Jahren Haft unbedingt verurteilt worden wäre.

FPK und ÖVP weisen Vorwürfe zurück

Die FPK sowie die ÖVP Kärnten wiesen die Vorwürfe zurück, wonach das Gesetz geändert wurde, damit Scheuch im Amt bleiben kann. In einer Aussendung betonte die FPK, dass es sich bei der Änderung um eine "rechtlich notwendige Anpassung an bundesrechtliche Vorgaben" gehandelt habe. "Eine andere Darstellung dieser Fakten ist eine bewusst politisch motivierte Verdrehung der Tatsachen", so die FPK.

Thomas Goritschnig, Landesgeschäftsführer der Kärntner ÖVP, betonte gegenüber derStandard.at: "Der heutige Kärntner Wortlaut entspricht auf Punkt und Beistrich der Nationalratswahlordnung." Die Anpassung des Gesetzes sei alleine auf den Anstoß des Bundes zurückzuführen. Im Dezember seien eine Reihe von Novellierungsmaßnahmen im Wahlrecht vorgenommen wurde, unter anderem auch diese.

SPÖ stimmt gegen Novellierung

Die Kärntner SPÖ stimmte jedenfalls gegen die Novellierung. Aus dem roten Landtagsklub hieß es, man habe damals eigene Vorschläge gemacht, die die alte Regelung verschärft statt aufgeweicht hätten, sei damit aber an FPK und ÖVP gescheitert. Laut Angaben von FPK und ÖVP hat die SPÖ nur deshalb nicht mitgestimmt, weil sie eine Erhöhung der Kostenersätze für die Gemeinden in die Novelle einbeziehen wollte. Das sei aber am Widerstand der schwarzen und blauen Landtagspolitiker gescheitert.

Strache verteidigt Scheuch

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat unterdessen erstmals zur erneuten Verurteilung seines Kärntner Parteifreundes Stellung genommen. "Uwe Scheuch gilt für mich als unschuldig, bis das Rechtsverfahren abgeschlossen ist ", sagte Strache am Dienstag vor Journalisten in Wien.

Von den immer lauter werdenden Rücktrittsaufforderungen an den FPK-Chef will Strache nichts wissen - diese seien eine "unzulässige Vorverurteilung". Sobald es ein rechtskräftiges Urteil in der "Part of the game"-Affäre gebe, werde Scheuch selbst die "richtigen Konsequenzen" ziehen, erklärt Strache. Wie diese aussehen könnten und ob er sich im Falle einer Bestätigung des Urteils (sieben Monate bedingte Haft) den Rücktritt Scheuchs erwarte, wollte Strache nicht konkretisieren.

Die verbalen Ausritte des FPK-Obmanns gegen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) und Bundespräsident Heinz Fischer vom Montag verteidigte Strache als "verständliche Emotionen". Als "vielleicht nicht so durchdacht" bezeichnete dagegen FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl am Dienstag den Rundumschlag. 

Scheuch hatte Fischer und Prammer im ORF-"Morgenjournal" gewarnt, "aufzupassen": Fischer solle vorsichtig sein, dass ihn nicht die FPÖ zum Rücktritt auffordere, und Prammer solle im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Justiz gegen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) in der Inseratenaffäre aufpassen.

Kein Tatbestand gegen Scheuch

Das seien zwar "flapsige und dumme" Aussagen seines Kärntner Parteifreunds gewesen, so Strache. Der FPÖ-Chef bekräftigte aber die Argumentation der FPK, dass es in der Causa Scheuch keinen verwirklichten Tatbestand gebe - weder Geld, noch einen russischen Investor.

Scheuch war am Freitag zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er im Juni 2009 für das Beschaffen einer Staatsbürgerschaft für einen Russen Geld für die Parteikasse und die Zusage einer Landesförderung verlangt haben soll. Ein früherer FPÖ-Mitarbeiter hatte das entsprechende Gespräch auf Tonband aufgenommen.

Sollte das das Urteil in zweiter Instanz bestätigt werden, kann Scheuch als Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter im Amt bleiben, denn ein automatischer Amtsverlust tritt erst ab einer unbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten ein. Gesprächen über verschärfte Bestimmungen für einen Amtsverlust stehe man aber offen gegenüber, versicherte Strache. Generalsekretär Kickl zeigte sich skeptisch, ob tatsächlich etwas daraus wird: Die Debatte darüber flamme immer wieder hoch, passiert sei bisher aber nichts.

"Demokratiedefizit"

Einmal mehr bezeichnete Strache den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) am Dienstag als "Verrat" an Österreich. Strache will gegen ESM und Fiskalpakt eine Verfassungsklage einbringen, und zwar "aus eigener Kraft und Stärke", nämlich über die FPK und damit die Kärntner Landesregierung. Offen zeigte sich der Parteiobmann gegenüber einer Klage gegen den Fiskalpakt gemeinsam mit den beiden anderen Oppositionsparteien BZÖ und Grüne. Mit BZÖ-Obmann Josef Bucher werde er sich am Donnerstag zu Gesprächen treffen, auf eine Zusage der Grünen-Chefin Eva Glawischnig wartete Strache bis zuletzt noch. (APA/sdy, derStandard.at, 10.7.2012)