Die Grünen starten ein Volksbegehren gegen Korruption. Ziel sind 250.000 Unterschriften.

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Die Grünen starten ein Volksbegehren gegen Korruption. Zentrales Element ist die Forderung nach einem Minderheitenrecht für das Einsetzen eines Untersuchungs-Ausschusses im Parlament. Dass die Partei ein Volksbegehren initiiert - das Element ist eigentlich für Initiativen aus der Bevölkerung vorgesehen -, begründet Parteichefin Eva Glawischnig damit, dass die Grünen auf parlamentarischer Ebene bereits "alles ausgereizt" hätten.

Das Volksbegehren sieht Glawischnig als ein Ultimatum an die Regierungsparteien, die Forderung nach einem Minderheitenrecht endlich durchzusetzen. Sowohl SPÖ als auch ÖVP hätten den Grünen das Minderheitenrecht schon zweimal mit ihrer Unterschrift zugesagt, sich aber nicht an die Vereinbarung gehalten. Derzeit weigert sich laut Glawischnig die SPÖ zuzustimmen.

Bis 10. März 2013 soll die Regierung jetzt Zeit haben, das doch noch rechtswirksam umzusetzen. Bis zu dem Zeitpunkt wollen die Grünen Unterstützungserklärungen für ihr Volksbegehren sammeln. Sind die Forderungen bis dahin nicht erfüllt, wollen die Grünen die Unterschriften dem Innenministerium übergeben und eine Unterzeichnungswoche vereinbaren. Die Forderungen sollen noch in dieser Legislaturperiode durchgesetzt werden.

Initiative umfasst fünf Punkte

"Wir haben auf parlamentarischer Ebene alles versucht, jetzt wenden wir uns an die Mehrheit der Bevölkerung", sagte Glawischnig. Der Abgeordnete Peter Pilz will durch das Volksbegehren die Korruptionsbekämpfung auf neue Füße stellen. Einen Misserfolg schließt er aus, es könne nur erfolgreich werden. Begehrt werden fünf Punkte:

  1. Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht.
  2. Gerichtliche Strafbarkeit illegaler Parteienfinanzierung.
  3. Unabhängige, weisungsfreie Staatsanwaltschaft: Ein Bundesstaatsanwalt soll in der Weisungskette die Justizministerin ersetzen.
  4. Mehr Mittel für Korruptionsbekämpfung und ein Bundesamt für Korruptionsbekämpfung.
  5. Schutz für Aufdecker und eine Whistleblower-Regelung: Whistleblower dürfen nicht bestraft werden.

Ziel: 250.000 Unterschriften

Laut Pilz gibt es zur Bekämpfung der Korruption keine Regierungsmehrheit, dafür aber eine in der Bevölkerung. 250.000 Unterschriften sind das Ziel der Grünen, Pilz rechnet aber mit mehr. 250.000 Unterschriften sind für die Grünen auch die Grenze, ab der auf ein Volksbegehren automatisch eine Volksabstimmung folgen sollte. 

Das Minderheitenrecht soll nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länderebene umgesetzt werden. Wie mühsam es sein kann, einen U-Ausschuss einzusetzen, berichtete der Kärntner Grünen-Abgeordnete Rolf Holub: "Es wird mit Demokratie gespielt", sagte Holub, es gebe keine fairen Spielregeln. Seit 2007 versuche eine Minderheit im Kärntner Landtag, eine Anti-Korruptionsstelle einzurichten, das sei zuletzt am Widerstand der ÖVP gescheitert. 

Deutsches Modell ist Vorbild

Die Grünen setzen zwar der Regierung ein Ultimatum; ob dafür alle fünf Forderungen erfüllt werden müssen, ist aber noch nicht klar. Der zentrale Punkt ist zwar die Einführung des Minderheitenrechts für einen U-Ausschuss, aber auch von der Umsetzung einer Whistleblower-Regelung wollen die Grünen nicht abrücken. Ob sie auch ein Volksbegehren einleiten, wenn nur eine der fünf Forderungen umgesetzt wird, wollten Glawischnig und Pilz noch nicht entscheiden.

Vorbild ist das deutsche Modell, das laut Glawischnig schon seit Jahrzehnten erfolgreich ist. Die Stimmen eines Drittels oder eines Viertels der Abgeordneten im Nationalrat sollen reichen, um einen U-Ausschuss einzusetzen und Aktenbeschlüsse oder Ladungen zu bestimmen; auch ein Endbericht soll mit einer Minderheit beschlossen werden können. Ein Punkt ist dabei auch, dass eine Mehrheit einen Ausschuss nicht vorzeitig beenden oder Ladungen verhindern kann - wie zuletzt beim Korruptions-Untersuchungsausschuss geschehen.

Seit Montagvormittag können Unterstützungserklärungen unterschrieben werden. (mte, derStandard.at, 12.11.2012)