Wien - Das Unterrichtsministerium sucht ein neues Führungsduo für das Bundesinstitut für Bildungsforschung (Bifie): Noch bis 7. Jänner 2013 können sich Interessierte bewerben, mit 1. April beginnt die neue Amtsperiode. Das 2008 aus dem Unterrichtsministerium ausgegliederte Institut ist für Projekte wie die Zentralmatura, Bildungsstandards sowie Testungen für internationale Bildungsvergleichsstudien zuständig. Vom Rechnungshof (RH) wurde dem Bifie zuletzt ein schlechtes Zeugnis ausgestellt, der künftigen Leitung wird das Ministerium auch deshalb genauer auf die Finger schauen.

Günter Haider, der den Standort in Salzburg leitet, hat noch nicht über eine Kandidatur für weitere fünf Jahre entschieden. "Er überlegt es sich noch bis zum 7. Jänner", heißt es aus dem Bifie. Der zweite Direktorenposten wird seit März interimistisch von Christian Dorninger aus dem Unterrichtsministerium besetzt, nachdem der Leiter des Wiener Standorts, Josef Lucyshyn, wegen "wesentlicher Schwächen im Kontrollsystem" abberufen worden war. Gegen Lucyshyn, der seine Abberufung in der "Presse" zuletzt als "Willkürakt" bezeichnet hat, läuft ein Dienstrechtsverfahren, in das auch die Ergebnisse der RH-Prüfung einfließen sollen. Lucyshyn geht unterdessen mit einer Klage beim Arbeitsgericht gegen seine Entlassung vor. Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Stärkere Kontrolle

Das künftige Direktorium wird jedenfalls stärker kontrolliert werden: Um das Budget für die Jahre 2013 bis 2015 zu fixieren, muss das Bifie-Gesetz geändert werden. Das Ministerium nutzt die Novelle für strengere Kontrollregeln: Neben der Festlegung des neuen Budgets von 13 Millionen Euro pro Jahr wird in den Erläuterungen die "Erhöhung der Transparenz bei der Aufgabenwahrnehmung durch das Bifie" als Ziel des Gesetzesentwurfs genannt.

Der RH hat zuletzt moniert, dass das im Bifie-Gesetz vorgesehene Planungs- und Berichterstattungssystem "nicht zufriedenstellend umgesetzt" wurde. Den Ministerrat hat die Novelle bereits passiert, im Dezember soll sie im Nationalrat beschlossen werden.

Konkrete Änderungen durch die Novelle: Das Direktorium muss dem Aufsichtsrat in seinem Dreijahresplan neben einem Arbeits- und Finanzplan nun auch einen Personalplan vorlegen. Im Quartalsbericht an den Aufsichtsrat muss das Direktorium nicht nur die Lage des Bifie im Vergleich zum Dreijahresplan, sondern auch zum Jahresplan erläutern.

"Umfassende Informations- und Berichtspflicht

Der Aufsichtsrat muss künftig außerdem mindestens vier Mal pro Jahr tagen, bisher gab es keine Vorgabe zur Zahl der Sitzungen. Zudem müssen künftig alle Verträge, deren Gesamtentgelt 60.000 Euro (brutto) pro Kalenderjahr übersteigt, vom Aufsichtsrat genehmigt werden. Bisher galt dies nur in Fällen, wo die Kosten mehr als zehn Prozent der Basisabgeltung betrugen - bei Gründung des Bifie waren das 500.000 Euro, wegen Kostensteigerungen durch neue Aufgaben aber zuletzt 1,3 Millionen Euro.

Damit Entscheidungen des Bifie künftig transparenter sind, wird auch der wissenschaftliche Beirat in die Pflicht genommen: Er ist künftig gegenüber dem Ministerium "umfassend informations- und berichtspflichtig" und muss insbesondere Gutachten, Empfehlungen und Berichte weiterleiten (APA, 21.11.2012)