Brüssel/Wien - Der Prozess gegen den ehemaligen Innenminister und EU-Delegationsleiter der ÖVP, Ernst Strasser, wird nicht wie geplant am 11. Jänner zu Ende gehen. Grund: Die Videokonferenz mit den britischen Enthüllungsjournalisten Claire Newell und Jonathan Calvert, die als vermeintliche Lobbyisten Strasser die Zusage zur entgeltlichen Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung entlockt haben sollen, kann an diesem Tag nicht stattfinden. Die dafür nötige Infrastruktur in der Westminster Hall ist dem Vernehmen nach am 11. Jänner nicht zugänglich.

Verfassungsschützer und Lebensgefährtin als Zeugen

Richter Georg Olschak will die Videokonferenz daher am 14. Jänner abhalten. Ansonsten bleibt das Programm für den 11. Jänner gleich: Zwei Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und Strassers Lebensgefährtin sollen als Zeugen auftreten, weil die Polizisten laut Strasser schon im Frühjahr 2010 und damit Monate vor seinem ersten Treffen mit den vermeintlichen Lobbyisten seine Lebensgefährtin kontaktiert und vor einem Geheimdienst gewarnt hatten. Zudem will der Ex-Innenminister einen ehemaligen Praktikanten hören, den er schon im April oder Mai 2010 gewarnt haben will, man möge "vorsichtig sein", weil "ein Geheimdienst unterwegs ist".

Sollte der neue Prozessfahrplan halten, könnte das Verfahren wegen Bestechlichkeit am frühen Nachmittag des 14. Jänner in erster Instanz abgeschlossen werden. Strasser drohen bei einem Schuldspruch bis zu zehn Jahre Haft. (APA, 20.12.2012)