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Die Behörde kann nun einzelne Radwege von der Benützungspflicht ausnehmen und damit das Fahrbahnverbot für Radfahrer aufheben.

Foto: APA/AP/Frank Augstein

Immer mehr Menschen setzen sich in Wien aufs Fahrrad. 2012 waren 4.185.106 Radfahrer in der Bundeshauptstadt unterwegs, was einer Steigerung von 10,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht (derStandard.at berichtete).

Dass der zunehmende Radverkehr mehr Raum braucht, liegt nahe. Entsprechende Maßnahmen könnte die erste radfreundliche StVO-Novelle, die am 31. März in Kraft tritt, mit sich bringen.

Neben der Möglichkeit, Fahrradstraßen und Begegnungszonen einzurichten, wurde auch die Radwegbenutzungspflicht flexibilisiert. Die Behörde kann nun einzelne Radwege von der Benützungspflicht ausnehmen und damit das Fahrbahnverbot für Radfahrer aufheben.

Voraussetzungen: Leichtigkeit und Flüssigkeit

§ 68, Abs. 1a der 25. StVO-Novelle lautet: "Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fahrradverkehrs dient und aus Gründen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des übrigen Verkehrs sowie der Verkehrssicherheit keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde bestimmen, dass abweichend von Abs. 1 von Radfahrern mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger ein Radweg oder ein Geh- und Radweg benützt werden darf, aber nicht muss. (...)" Die Stadt Wien will in den nächsten Monaten prüfen, wo die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht laut StVO-Novelle machbar und sinnvoll ist.

"Wahlfreiheit, das Verkehrsmittel Fahrrad auch auf der Fahrbahn zu bewegen, macht überall Sinn, gemeinsam mit Tempo 30 und mehr Lebensqualität für FußgängerInnen", bekräftigen die Wiener Radlobbys und haben daher ein Umfrageformular eingerichtet. Bis 15. Februar können Radfahrer ihre Meinung abgeben: Welche Radwege sollen von der Benützungspflicht ausgenommen werden? Die Wunschliste wird vor dem Inkrafttreten der StVO-Novelle an die Verantwortlichen der Stadt Wien und der Bezirke herangetragen. (red, derStandard.at, 17.1.2013)