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Die Justiz sieht nun ihre These gestützt, dass Karl-Heinz Grasser Provisionen kassierte. Er dementiert.

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Wien - Karl-Heinz Grasser teilt aus. Mehr als vier Stunden wurde er am 18. Dezember von Staatsanwalt Gerald Denk einvernommen, die Abschrift ist 93 Seiten dick. Der frühere Finanzminister bleibt bei seiner Verteidigungslinie. Die Buwog-Vorhalte seien falsch, für die Steuerkonstruktion sein Steuerberater zuständig. Weshalb es am Freitag noch einmal zu einem finalen Parallelverhör von KHG und Berater Peter H. von der Gruppe Deloitte kam.

Finanzstrafrechtlich sind die Erhebungen der Staatsanwaltschaft somit abgeschlossen, heißt es aus der Justiz, das Buwog-Verfahren dürfte noch etwas dauern. Dass Grasser an der Privatisierung der Bundeswohnungen partizipiert haben soll, wie die Justiz vermutet, dafür hat sie nach wie vor lediglich Indizien. Aber zumindest glauben die Ermittler, die Schwiegermutter-Version widerlegt zu haben.

Test für Anlagetalent

Zur Erinnerung: 2005 hat Grasser nach eigenen Angaben in der Schweiz 500.000 Euro von seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota erhalten und im Geldkoffer zur Meinl Bank nach Wien gebracht. Die bereits legendäre Begründung: "Meine Schwiegermutter wollte damit meine Geldveranlagungsfähigkeit als damaliger Bundesminister für Finanzen testen."

Gekauft wurden Vorzugsaktien der Hypo-Alpe-Adria-Leasing-Tochtergesellschaft. Der damals noch als Finanzminister tätige Grasser erzielte 274.588 Euro Gewinn, Geld und Ertrag wurden mittelbar auf ein liechtensteinisches Konto des Karibik-Briefkastens Mandarin überwiesen. Dabei handelt es sich um jene Zahlstelle, an die auch Grassers Trauzeuge Walter Meischberger 1,5 Millionen Euro aus Buwog-Provisionen überwiesen hatte.

In akribischer Kleinarbeit hat die Staatsanwaltschaft nun durch Vergleiche von Grassers Kreditkartenabrechnung u. a. betreffend Flüge und der von Giori-Lhota aus steuerlichen Gründen geführten Aufzeichnungen über ihren Aufenthalt neue Widersprüche entdeckt: Zum von Grasser angegebenen Zeitpunkt der Geldübergabe sei Marina Giori-Lhota demnach gar nicht im Schweizer Steuerparadies Zug gewesen. Grasser habe daher "im ersten Halbjahr 2005 nicht die Möglichkeit gehabt, seine damals zukünftige Schwiegermutter in der Schweiz zu treffen".

"Interessiert mich nicht"

Grasser bleibt bei seiner Aussage: "Was Sie an Flugbewegungen recherchiert haben, interessiert mich nicht." Was sein Anwalt Manfred Ainedter unterstreicht. Im Gespräch mit dem Standard gibt er zu bedenken, dass Giori-Lhotas Aufzeichnungen nicht korrekt sein könnten. In früheren Statements hatte Ainedter zudem darauf verwiesen, dass ein Zusammenhang zwischen Buwog und Schwiegermuttergeld schon wegen der zeitlichen Abfolge nicht infrage komme. Es gilt selbstredend die Unschuldsvermutung.

Die Differenzen zwischen Exminister und Schwiegermutter nehmen damit zu. Bereits im Rahmen der Großbetriebsprüfung hatte sie ausgesagt, dass sie nicht die wirtschaftlich Berechtigte des Meinl-Bank-Depots der Treuhandfirma Ferint sei, von dem das Geld ursprünglich stammte und zwischenzeitig mitsamt Gewinnen geparkt worden war. Generell soll der Haussegen schief hängen, heißt es abseits der strafrechtlichen Ermittlungen.

Folgen für Swarovski

Das habe nun auch handfeste wirtschaftliche Auswirkungen, indem Giori-Lhota Anteile an Swarovski an ihre Tochter Anouschka Winter übertrage und Grassers Gattin Fiona Pacifico Griffini leer ausgehe, so das unbestätigte Gerücht. Giori-Lhota ist immerhin zweitgrößte Eigentümerin des Swarovski-Imperiums. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 19./20.1.2013)