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Wer beim Handy-Telefonieren am Fahrrad erwischt wird, muss mit Strafen von 50 Euro rechnen.

Foto: apa/roland schlager

Das sogenannte Radler-Paket hat am Donnerstag, 31. Jänner, den Nationalrat passiert. Ablehnung kam bloß von den Freiheitlichen. Das Gesetz enthält unter anderem die Möglichkeit für Länder und Gemeinden, Fahrradstraßen einzurichten sowie ein Telefonier-Verbot am Rad.

Unter Fahrradstraßen versteht man Straßen, die grundsätzlich Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sind. Autos sind dort nur ausnahmsweise erlaubt.

Weg von der Radwege-Benutzungspflicht

Ein weiterer Fortschritt für Radfahrer ist, dass sie künftig nicht mehr zwingend am Radweg fahren müssen, sondern auch auf die Straße ausweichen können, wenn es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben.

Die neuen Begegnungszonen sind Bereiche, in denen die Straßen von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt genutzt werden können. Autos dürfen höchstens 20 km/h fahren, in Ausnahmefällen sind auch 30 km/h erlaubt, wenn dies einen flüssigeren Verkehr ermöglicht. Vorrang hat grundsätzlich der schwächere Verkehrsteilnehmer.

Ferner in der Novelle enthalten ist ein Verbot, am Rad mit dem Handy zu telefonieren. Wer erwischt wird, hat mit Strafen von 50 Euro zu rechnen.

FPÖ will dem "Fahrrad-Terror" ein Ende machen

Das ist einer der wenigen Punkte, der auch den Freiheitlichen gefiel. Ansonsten forderten sie mehr Strenge gegenüber Radlern, etwa dass sie Nummerntafeln montieren und eine Haftpflichtversicherung abschließen müssten, um dem "Fahrrad-Terror" ein Ende zu setzen, wie Mandatar Gerhard Deimek befand.

Infrastrukturministerin Doris Bures betonte hingegen, dass das heutige Gesetzespaket einem besseren Auskommen im Verkehr dienen sollte. (APA/red, 31.1.2013)