Die Lockerung des Amtsgeheimisses werde in Österreich nicht mit einem Schritt zu bewältigen sein, meint Franz Fiedler von Transparency International.

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Informationsfreiheit ist für die österreichischen Behörden ein Fremdwort. Das Amtsgeheimnis beziehungsweise die Verschwiegenheitspflicht ist sogar in der Verfassung verankert. "Das Amtsgeheimnis ist in der Bundesverfassung grundsätzlich so gehalten, dass eine Verschwiegenheitspflicht besteht, wenn aus öffentlichen Rücksichten keine Auskunft erteilt werden kann", sagt Franz Fiedler von Transparency International im Gespräch mit derStandard.at.

Laut Gesetz geht es bei diesen "öffentlichen Rücksichten" um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, aber auch um die umfassende Landesverteidigung, auswärtige Beziehungen, wirtschaftliche Interessen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und auch um die Interessen von Parteien.

"Auskunftspflicht kann immer unterlaufen werden"

Was alles unter das Amtsgeheimnis fällt, ergibt sich laut Fiedler aus der Interpretation im Einzelfall. "So, wie es derzeit gehandhabt wird, ist es in einer Weise überschießend", sagt der ehemalige Rechnungshof-Präsident. Eine derartige Regelung gebe es in keinem anderen demokratischen Staat.

"Man kann so ziemlich alles unter das Amtsgeheimnis subsumieren. Die Auskunftspflicht, die auch besteht und eine verfassungsrechtliche Einrichtung ist, kann immer unterlaufen werden", meint Fiedler. Die Kriterien seien so mannigfaltig, dass für die betreffende Behörde immer die Möglichkeit bestehe, sich hinter dem Amtsgeheimnis zu verschanzen. Die Auskunftspflicht besteht laut Verfassung immer nur dann, wenn eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Die Verletzung des Amtsgeheimnisses ist strafbar, es drohen bis zu drei Jahre Haft.

Vorbild Skandinavien

Für Fiedler ist diese umfassende Regelung der Amtsverschwiegenheit, die keinen Bereich des öffentlichen Lebens auslässt, "bemerkenswert“. "Es besteht überhaupt keine Veranlassung, dass sich der Staat hinter der Amtsverschwiegenheit verschanzt", sagt Fiedler. Transparency trete schon seit längerem dafür ein, dass der Staat die Verwaltung und den Umgang mit Geld transparent macht. Wenn es darum gehe, wofür welches Geld in einem Ministerium verwendet werde und wer der Nutznießer sei, wäre eine deutliche Lockerung wichtig. Vorbild sei hier Skandinavien, insbesondere Schweden.  

"Ich würde mir wünschen, dass die Regierung einen größeren Vorstoß Richtung Transparenz plant", sagt Fiedler. Das werde vermutlich in Österreich nicht mit einem Schritt zu bewältigen sein, aber es sollten zumindest die entsprechenden Absichtserklärungen folgen. (mte, derStandard.at, 11.2.2013)