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Werner Faymann: "Eine Bewegung wird es hier sicher geben, und zwar zu Recht."

Foto: APA/BKA/ANDY WENZEL

In der Frage des Amtsgeheimnisses dürften bald Veränderungen anstehen: Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) hat bereits den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts beauftragt, entsprechende Vorschläge zu machen. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) erwartet in zwei Wochen erste Ergebnisse, wie er im Pressefoyer nach dem Ministerrat am Dienstag sagte.

Absage für Kurz-Vorschlag

Zu Details äußerte sich Faymann nicht. Man müsse sich mit dem Thema auseinandersetzen, aus Überschriften könne man noch nicht sagen, wie es ausgehe, meinte er zum jüngsten Vorschlag von Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP). Außerdem gelte es zu beachten, wie man mit öffentlichen Unternehmen im Wettbewerb umgehe. "Eine Bewegung wird es hier sicher geben, und zwar zu Recht", so Faymann.

Laut Ostermayer vergleicht der Verfassungsdienst nun internationale Beispiele für ein solches Gesetz. Das Problem seien freilich die Details. Derzeit unterliege alles der Verschwiegenheit, außer es gebe gegenteilige Entscheidungen - das solle umgedreht werden.

Ostermayer betont Datenschutz

Als wichtigen Punkt nannte Ostermayer allerdings den Datenschutz. Daten, die etwa die öffentliche Sicherheit betreffen, seien zu schützen. Der Staatssekretär ist laut eigener Aussage nicht erst auf den Zuruf von Kurz aktiv geworden, die Initiative sei eigentlich von der Öffentlichkeit ausgegangen, sagte Ostermayer mit Verweis auf eine unabhängige Kampagne unter anderem des Korruptionsexperten Hubert Sickinger. Er freue sich aber, wenn die ÖVP jetzt bereit sei, darüber zu diskutieren.

Beamtenministerin für Transparenz bei Gehältern

Auch Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) tritt grundsätzlich für mehr Transparenz ein, sah aber am Dienstag noch viele offene Fragen. Mehr Transparenz sei "sicher nicht schlecht", man müsse sich das aber genau ansehen - etwa wie es künftig mit der Verschwiegenheitspflicht von Beamten aussehe: "Da sind noch sehr viele Fragen offen. Man muss genau prüfen." So dürften staatsnahen Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile durch Transparenz entstehen. Etwa bei den Gehältern begrüße sie mehr Transparenz als Maßnahme gegen die Einkommensschere. (APA, 12.2.2013)