Praxisbezug ist ein wesentliches Merkmal eines Fachhochschulstudiums. Damit dieser auch gewährleistet wird, werden viele Lehraufträge an externe Lehrende aus der beruflichen Praxis vergeben. In der hochschulpolitischen Realität haben sie aber wenig Möglichkeiten zur Mitsprache, kritisiert Robert Kana, Lehrbeauftragter an der FH Wien der WKW. Gemeinsam mit Kurt Trolp hat er die "Interessengemeinschaft externer Lektoren und Wissensarbeiter an Fachhochschulen" (IG.EL) ins Leben gerufen.

Denn mit der Novelle zum Fachhochschulstudiengesetz (FHStG) ist seit September das FH-Kollegium, ähnlich den Uni-Senaten, oberstes Entscheidungsgremium bei Lehre und Forschung. Und dieses Kollegium muss auf bestimmte Art zusammengesetzt sein: ein Kollegiumsleiter plus dessen Stellvertreter, sechs Studiengangsleiter sowie vier Vertreter des Lehr- und Forschungspersonals und vier Studierendenvertreter. Nur, so die Kritik von IG.EL, sind an den wenigsten FHs auch externe Lehrende in diesen Kollegien vertreten. Und auch wenn sie ins Kollegium gewählt wurden, seien sie im Vergleich zu ihrem Anteil an allen Lehrenden unterrepräsentiert.

Auch an der FH Joanneum findet sich kein externer Lehrender im Kollegium. Für Peter Reininghaus, Leiter der Personalabteilung der FH Joanneum, durchaus überraschend. "Denn externe Lehrende haben sowohl aktives als auch passives Wahlrecht. Und aufgrund des hohen Anteils an Externen hätten sie auch gute Chancen gehabt, ins Kollegium gewählt zu werden. Nur, es wollte sich kein Einziger aufstellen", sagt er. "Es wäre aber wünschenswert gewesen."

Nicht erwünscht war es an der FH Wien der WKW, vermutet Kana. Denn einerseits wurde die Wahlordnung Externen erst nach der Wahl bekanntgegeben, und andererseits wurde der Wahltermin so gelegt, dass nur noch wenige externe Lektoren eine Lehrveranstaltung an der FH hatten. "Das Einzige, was die Fachhochschulen als eigene Hochschulform legitimiert, ist ihr Praxisbezug. Die Expertise der Praktiker kann aber in den Kollegien nicht berücksichtigt werden, wenn man diese Gruppe nicht durch gewählte Vertreter einbindet", ergänzt Kana. Ziel der Interessenvertretung sei, auch eine Mitsprachemöglichkeit in der Qualitätssicherungsagentur zu bekommen.

Kritik übt Reininghaus aber an den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für externe Lehrende. Falls der Lehrauftrag über sechs Wochenstunden hinausgeht, müssen die Lehrenden angestellt werden. Wenig Verständnis hat er auch, dass es keinen Spielraum für eine individuelle Ausgestaltung der Verträge gibt.

Auch für Kana wurde diese Sechs-Stunden-Grenze willkürlich gezogen, denn arbeitsrechtlich gesehen sei diese Begrenzung irrelevant, sagt er. Weiters kritisiert Kana auch, dass im Gegensatz zum Lehrpersonal an Universitäten FH-Lehrende bei Verhinderung vertretbar seien. "Dadurch werden Fachhochschulen zu Schulen degradiert", sagt er.

Seit zwölf Jahren lehrt Kana an der FH Wien. "Es liegt mir am Herzen." Aber auch der Unmut und die Ohnmacht seien mittlerweile ziemlich groß." Externe Lehrende haben viele Pflichten, aber keine Rechte", beklagt er. Nicht zuletzt deshalb sieht er es auch als gesellschaftspolitische Aufgabe von IG.EL an, den Status der FHs zu stärken. (Gudrun Ostermann, DER STANDARD, 16.2.2013)