Derzeit wird Frauen, die im Mutter-Kind-Pass eine Hebammen-Untersuchung wählen, ab dem 21. Lebensmonat des Kindes nur die Hälfte des Kinderbetreuungsgeldes ausbezahlt.

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Frauen, die die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung ("Mutter-Kind-Pass") mit ihrer Hebamme durchführen wollen, sind in Österreich derzeit beim Kinderbetreuungsgeld schlechter gestellt. Und das, obwohl Hebammen gesetzlich befugt sind, einige der Untersuchungen für den Mutter-Kind-Pass durchzuführen. Das Österreichische Hebammengremium (ÖHG), die Standesvertretung der heimischen Hebammen, fordert schon länger eine Änderung dieser Regelung und hat dem Nationalrat nun eine Petition mit mehr als 3.500 Unterschriften übergeben.

"Frauen sollen entscheiden dürfen, ob Arzt, Hebamme oder auch beide Berufsgruppen ihre Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen durchführen sollen", fordert ÖHG-Präsidentin Petra Welskop. Konkret geht es um drei Untersuchungen für den Mutter-Kind-Pass, die die Hebammen für sich reklamieren. "Ultraschalluntersuchungen darf ohnehin nur der Arzt machen, dazu ist die Hebamme gesetzlich gar nicht befugt", so der ÖHG.

Kinderbetreuungsgeld wird halbiert

Derzeit werden Hebammen-Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes nicht anerkannt, Frauen müssen diese Untersuchungen daher zusätzlich von einem Arzt oder einer Ärztin durchführen lassen. Die gesetzliche Nichtanerkennung der Hebammen-Untersuchungen hat zur Folge, dass das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat des Kindes nur zur Hälfte ausbezahlt wird, wenn die Untersuchungen durch eine Hebamme erfolgen.

Das ÖHG betont, dass es nicht um eine Ausweitung des Untersuchungsprogrammes geht, sondern dass viele der Untersuchungen, die derzeit Ärzte durchführen, von Hebammen vorgenommen werden können. Schwangere Frauen sollten die Wahlmöglichkeit zwischen Arzt und Hebamme haben, ohne finanzielle Nachteile zu erfahren, wenn sie sich für die Hebamme entscheiden.

Bis zu 3.800 Frauen jährlich betroffen

"Aufgrund der Datenlage aus Deutschland wissen wir, dass ca. drei bis fünf Prozent der Schwangeren die Vorsorgeuntersuchungen von einer Hebamme vornehmen lassen", so Brigitte Theierling, Leiterin der Landesgeschäftsstelle Niederösterreich des ÖHG. "Auf Österreich umgelegt bedeutet das, dass wahrscheinlich 2.300 bis 3.800 Frauen diese Art der Betreuung in Anspruch nehmen würden"

Der Vorstoß des ÖHG ist nicht der erste dieser Art: In den letzten Jahren hatten die österreichischen Hebammen wiederholt versucht, in den Mutter-Kind-Pass zu kommen, waren damit aber immer abgeblitzt. Der parlamentarische Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat die aktuelle Petition des Hebammengremiums am 6. März an den Familienausschuss zugewiesen, der sich nun damit befassen wird. (red, derStandard.at, 15.3.2013)