Der Weg zum (guten) Lehrer wird nun zwar neu geregelt, das Dienstrecht ist aber weiterhin strittig.

Foto: STANDARD/Newald

Wien - Mehr als vier Jahre wurde verhandelt, jetzt ist die Reform der Lehrerausbildung beschlossene Sache - zumindest zwischen den Regierungsparteien, die am Mittwoch entsprechende Gesetzesentwürfe zur Begutachtung (bis 3. Mai) verschickt haben. Das Ziel ist klar: Die Umsetzung der Reform soll noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.

VP-Verhandler, Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle, "drängte es zum Pathos" angesichts der Einigung mit seinem SP-Gegenpart, Bildungsministerin Claudia Schmied: Dies sei ein "erster historischer Schritt für die Pädagogenausbildung", sagte er, sei der Lehrer doch "der allerentscheidendste Faktor für gute Schulen". Auch für Schmied ist es ein "wichtiges Etappenziel" - ohne gleich die nächste Hürde zu nennen, die immer noch heftig umstrittene Frage des Lehrerdienstrechts. Die geplanten Neuerungen:

  • Ausbildungsstart: Künftig soll es ein vereinheitlichtes Aufnahmeverfahren geben. "Dass jetzt jemand an die Uni ins Lehramtsstudium wechselt, weil er den Aufnahmetest an der Pädagogischen Hochschule nicht bestanden hat, ist ja wohl nicht logisch", sagte dazu Schmied. Angedacht ist eine einsemestrige Eingangsphase.
  • Ausbildungsdauer: Ziel der Reform soll eine Qualitätsanhebung in der Ausbildung sein. Für Lehrer aller Schulstufen wird der Bachelor vier Jahre dauern. Daran schließt für Volksschullehrer eine einjährige Masterausbildung an - für die anderen Bereiche dauert der Master ein halbes Jahr länger. Lehrer für Neue Mittelschule/ NMS und AHS werden gemeinsam ausgebildet.
  • Universität versus Pädagogische Hochschule: In der Frage, wer denn die Leitrolle in der Ausbildung übernehmen soll, setzen SPÖ und ÖVP auf Kooperation: freiwillig beim Bachelor, der von einer Pädagogischen Hochschule (PH) allein wie auch von einer Uni oder in einem Verbund beider Einrichtungen organisiert werden kann. Verpflichtend aber beim Master, den nur die Universität im Alleingang anbieten dürfen. Kurz nach der gemeinsamen Präsentation zeigten sich hier schon erste Differenzen. Denn für Schmied macht es keinen Unterschied, wo der Bachelor oder Master abgelegt wurde, man könne an jedem Schultyp der Sekundarstufe unterrichten. Töchterle findet hingegen, nur Uni-Absolventen dürfen an AHS (so wie bisher) unterrichten. Daher hatte er schon bei der gemeinsamen Präsentation kein Zugeständnis hin zu einer gemeinsamen Schule für Zehn- bis 14-Jährige gesehen. "Das hat primär Einfluss auf die Qualität der Lehrer, die Schulartendebatte wird davon nicht berührt" , hatte Töchterle festgehalten.
  • Berufsbegleitend Bereits mit dem Bachelor darf unterrichtet werden. Der Masterabschluss, der auch berufsbegleitend angeboten wird, soll aber für eine Fixanstellung Voraussetzung sein.
  • Mentorenprogramm Neo-Lehrer werden nicht alleingelassen. In der ersten Phase (ein bis zwei Jahre) werden sie von erfahrenen Kollegen begleitet.
  • Quereinsteiger Laut Schmied wird an speziellen Programmen für Spätberufene gearbeitet. Geplant ist, dass Teile einer fachlichen Ausbildung auf die Studiendauer angerechnet werden.

Die Freude der Koalitionspartner könnte noch getrübt werden, viele Punkte sind von der gerade umkämpften Reform des Dienst- und Besoldungsrechts betroffen. Schmied verwies darauf bei der Frage, wie viel ein Lehrer mit Bachelor im Vergleich zu einem Kollegen mit Master verdient, wie auch bei der Frage, was ein Mentor für seine Arbeit bekommt.

Der Zeitplan für die Umsetzung steht dennoch fest: Erste Ausbildungen sind für 2014/15 vorgesehen. Im Jahr darauf soll die Umstellung der Volksschullehrerausbildung im Bachelor erfolgt sein, dann jene für die Sekundarstufe (NMS, AHS-Unterstufe). Bis 2019/20 soll es die neuen Masterstudien geben. (pm, DER STANDARD, 4.4.2013)