Bisphenol A kommt außer in Kassenbons auch in Lebensmittelverpackungen, CDs oder Plastikgeschirr vor. In Babyflaschen darf es seit wenigen Jahren EU-weit nicht mehr verwendet werden.

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Die französische Regierung will Bisphenol A in Kassenbons europaweit verbieten lassen. Der Grund: Die Chemikalie wirke hormonverändernd, nervenschädigend und krebserregend und sei vor allem für Schwangere und Kassiererinnen bzw. Kassierer eine Gefahr. Bisphenol A findet sich in vielen Alltagsprodukten - in Kassenbons und Fahrkarten, in der Innenbeschichtung von Konservendosen oder in Plastikflaschen und -verpackungen aus Polycarbonat.

Bisphenol A steht im Verdacht, Erektionsstörungen, Diabetes, Brustkrebs, Fettleibigkeit und Schädigungen des zentralen Nervensystems auszulösen. Studien zufolge können schon kleinste Mengen des Stoffes über einfachen Hautkontakt in den Organismus gelangen und Schäden anrichten. Die französische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz (Anses) hat werdende Mütter und Supermarktbedienstete bereits in der Vergangenheit vor dem Stoff gewarnt. Nun kündigte Frankreichs Umweltministerin Delphine Batho an, der EU-Kommission einen Verbotsvorschlag unterbreiten zu wollen.

Kein Ersatzstoff in Sicht

Europaweit werden mehr als eine Million Tonnen Bisphenol A pro Jahr hergestellt. Anses warnt aber auch vor Ersatzstoffen: Wegen bislang fehlender wissenschaftlicher Studien sei ein Ersatz durch andere Bisphenole im Moment nicht ratsam.

Frankreich geht vorsichtiger als andere EU-Länder mit Giftstoffen um: Ab 2015 verbietet das Land Bisphenol in allen Lebensmittel-Verpackungen – in jenen für Kleinkinder unter drei Jahren darf der Stoff bereits seit Anfang 2013 nicht mehr verwendet werden. Frankreich diskutiert außerdem schon länger ein Verbot von Weichmachern wie Phthalaten. Manche davon, die bei Kunststoffen, Gummi, Farben oder Lacken zum Einsatz kommen, stehen im Verdacht, die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen. (APA/red, derStandard.at, 9.4.2013)