Wien - Die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP haben sich Mittwochnachmittag weitgehend auf ein gemeinsames Vorgehen beim "Informationsfreiheitsgesetz" geeinigt. Am 12. Juni wolle man einen gemeinsamen Initiativantrag für eine Verfassungsbestimmung im Nationalrat einbringen, hieß es nach einer Verhandlungsrunde aus dem Bundeskanzleramt. Offen sei noch die Frage, welche staatsnahen Unternehmen die Regelung betrifft.

Geht es nach SPÖ und ÖVP, soll mit der Verfassungsbestimmung das Amtsgeheimnis "umgedreht", also zu einer generellen Informationspflicht mit eindeutig definierten Ausnahmen werden. Ziel von SPÖ und ÖVP sei es, den Initiativantrag dem am 13. Juni zusammenkommenden Verfassungsausschuss zuzuweisen, am 1. Juli könnte die Bestimmung bereits vom Nationalrat beschlossen werden.

Umsetzung erst 2015

Da das geplante Informationsfreiheitsgesetz Folgen auf etliche untergeordnete Gesetze und Regelungen hätte, wird die Umsetzung auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ziel sei der 1. Jänner 2015. Auch eine wichtige Frage ist noch offen: Wie groß muss der staatliche Anteil bei einem Unternehmen sein, damit für dieses Informationspflicht besteht? Laut einem Sprecher von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) soll dies mit der ÖVP noch auf Klub- und Kabinettsebene geregelt werden. Naturgemäß braucht es für die angestrebte Verfassungsbestimmung mindestens eine Oppositionspartei, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit ermöglicht. Auch hier werde in den kommenden Tagen und Wochen verhandelt, hieß es. (APA, 22.5.2013)