Wien/Innsbruck - Für überflüssig halten viele Universitäten und die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) die geplante Gesetzesnovelle zur Ermöglichung von Fusionen der Hochschulen. In dem Gesetz werde lediglich festgehalten, dass zur Zusammenlegung von Unis ein weiteres Gesetz nötig sei, so der Tenor vieler Stellungnahmen zum von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) vorgelegten Gesetzesentwurf. Auch der Verfassungsdienst bemängelt, "dass Gesetzesrecht geschaffen wird, das ohne neuerliches Tätigwerden des Gesetzgebers keinerlei Wirkung entfaltet".

Die Novelle sieht vor, dass eine Fusion von Unis per Bundesgesetz erfolgen muss. Die Initiative dazu kann sowohl vom Wissenschaftsminister als auch von den beteiligten Unis selbst kommen. Geht sie von den Unis aus, müssen die beteiligten Universitätsräte und Rektorate übereinstimmende Beschlüsse fassen. Diskutiert wurde eine solche Fusion zuletzt vor allem für die Uni Innsbruck und die Medizin-Uni Innsbruck.

"Niemals gegen den Willen der Unis"

Auch für die Universitätenkonferenz (uniko) enthält der Entwurf "eine Reihe von Bestimmungen, die angesichts der geltenden Gesetzeslage ohnehin als selbstverständlich angesehen werden". Für uniko-Präsident Heinrich Schmidinger ist es grundsätzlich auch nicht so wesentlich, von wem die Initiative einer möglichen Vereinigung ausgehe. "Der entscheidende Punkt ist, dass eine etwaige Vereinigung nur mit Einbindung der beteiligten Universitäten und niemals gegen deren Willen durchgeführt werden kann", so Schmidinger in einer Aussendung.

Das sehen auch viele Unis in ihren Stellungnahmen so. Darüber hinaus wird auch oft darauf gepocht, dass im Fall des Falles nicht nur Rektorate und Uni-Räte der betroffenen Unis einer Fusion zustimmen müssen, sondern auch die jeweiligen Senate.

Verfassungswidrig?

Noch weiter geht der Uni-Rat der Medizin-Uni Graz in einer Stellungnahme: Die Fusion von Unis durch ein einfaches Gesetz laufe Gefahr, "sich außerhalb des durch die Verfassungsbestimmungen des UOG 1993 vorgegebenen Rahmens universitärer Autonomie zu bewegen". (APA, 4.6.2013)