Der Ministerrat hat am Dienstag die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Österreich trägt damit einer Verurteilung durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) Rechnung. Die SPÖ sei zufrieden, wünsche sich aber weitere Schritte, erklärte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek in einer Aussendung.

Der EGMR hatte im Februar die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich als diskriminierend beurteilt. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) schickte dann Mitte Mai einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Begutachtung.

Ein leibliches Kind muss vorhanden sein

In Kraft treten soll das Adoptionsrecht-Änderungsgesetz am 1. Juli. Geändert werden dafür das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz. Es geht dabei nur um die Adoption von Stiefkindern, das betreffende Kind muss also das leibliche Kind eines der beiden Partner sein. Die reguläre Adoption bleibt heterosexuellen Ehepartnern vorbehalten.

Den Anstoß für die Änderung gab ein in Österreich lebendes lesbisches Paar. Es hatte beim EGMR gegen die Weigerung der heimischen Gerichte geklagt, der Adoption des Sohnes der einen Frau durch die andere zuzustimmen, ohne dass damit die rechtliche Beziehung der leiblichen Mutter zu dem Kind aufgehoben worden wäre.

"Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung völliger Gleichstellung homosexueller Paare", sagte Heinisch-Hosek. Sie drängt auf weitere Schritte und plädierte für die Adoption von fremden Kindern, für die Öffnung der Pflegeelternschaft in allen Bundesländern und für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. (APA/red, derStandard.at, 4.6.2013)