Ob Verlobungsringe getauscht wurden, ist rechtlich unerheblich.

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Nur fünf von 100 verheirateten Österreicherinnen und Österreichern haben einen Ehevertrag abgeschlossen - trotz einer unverändert hohen Scheidungsrate von bundesweit 43 Prozent. Das zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Österreichischen Notariatskammer. "Die Menschen glauben immer noch, dass der Staat im Falle einer Scheidung ohnehin alles regelt", so der Wiener Notar Markus Kaspar. "Das stimmt aber nur teilweise."

Immerhin 53 Prozent der Befragten gaben an, bei einer (erneuten) Heirat auf jeden Fall einen Ehevertrag abschließen zu wollen. Im Jahr 2010 konnten sich das nur 38 Prozent vorstellen. Männer planen eine solche Vereinbarung laut Umfrage zu 56 Prozent, bei den Frauen ist es fast jede zweite. Jüngere sind dem Vertragswerk weniger abgeneigt: Zwei Drittel der Befragten zwischen 20 und 24 Jahren wollen im Fall einer Heirat das Finanzielle rechtlich bindend geregelt haben. Ausgerechnet Geschiedene haben hingegen kein erhöhtes Bedürfnis danach: Sie erwägen einen Ehevertrag vor einem neuerlichen Gang aufs Standesamt nur zu knapp 48 Prozent.

Existenzielles in harmonischen Zeiten klären

"Liebe und existenzielle Fragen gehören getrennt betrachtet und in harmonischen Zeiten geklärt", rät Kaspar. Dass sich die Österreicher darum wenig scheren, erklärt er sich so: "Vor der Hochzeit ist sicher nicht der Zeitpunkt, wo man schon wieder über die Trennung nachdenken möchte." Natürlich sei das "nicht sehr romantisch". Aber eben sinnvoll "im Sinne der Vorsorge für möglichst alle Aspekte im Leben". Im Scheidungsfall könnte sonst über die Aufteilung des Vermögens noch jahrelang prozessiert werden, obwohl das Paar längst getrennte Wege geht.

"Früher konnte eine Immobilie, die im Eigentum eines Partners stand, dem anderen Partner bei der Scheidung bis zur Eigentumsübertragung zugesprochen werden", so Kaspar. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2010 ist es möglich festzulegen, dass die Wohnung bei einem Partner bleibt, woran der Richter in der Regel im Scheidungsverfahren gebunden ist. Für das "Gebrauchsvermögen" wie Einrichtung, Hausrat, Silberbesteck und Kunstgegenstände oder den gemeinsamen Pkw reicht eine schriftliche Vereinbarung. Die Kosten für einen Ehevertrag hängen von den Vermögensverhältnissen ab.

Verloben ist beliebt

Populärer als der Ehevertrag ist hierzulande offenbar die Verlobung - vor allem in der Gruppe der 20- bis 39-Jährigen: Drei Viertel der Befragten dieser Altersgruppe waren laut der Erhebung vor der Heirat verlobt. Bei den 40- bis 49-Jährigen sind es 62 Prozent, bei der den über 50-Jährigen sind es knapp die Hälfte.

Mehr als 70 Prozent der unverheirateten Befragten, also ledige, verwitwete und geschiedene Menschen gaben an, sich vor einer (neuerlichen) Heirat (erneut) verloben zu wollen. Bei den 20- bis 24-Jährigen sind es gar 93 Prozent, bei den über 50-Jährigen planen knapp 42 Prozent ein (neuerliches) Eheversprechen. Im Detail gaben knapp die Hälfte der Geschiedenen und ein Drittel der Verwitweten an, vor einer Heirat erneut ein Verlöbnis eingehen zu wollen.

Das Bautkleid wird ersetzt

Auch Auflösung der Verlobung hat rechtliche Folgen: Der oder die Zurückgelassene hat Anspruch auf Schadenersatz für Ausgaben wie ein Brautkleid, einen Frack, Hochzeitsreise und Saalmiete für die Feierlichkeiten. Ob Verlobungsringe getauscht wurden, ist rechtlich übrigens unerheblich. (APA/red, derStandard.at, 14.6.2013)