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Arbeiter sollen ab Juli bei persönlicher Betroffenheit im Katastrophenfall Angestellten gleichgestellt werden.

Foto: AP/Frank Augstein

Dass Angestellte und Arbeiter im Katastrophenfall per Gesetz ungleich behandelt werden, indem die einen bei persönlicher Betroffenheit vom Dienst freigestellt werden und die anderen nicht, hat nach dem Hochwasser in Österreich für großen Unmut gesorgt. Umso dringlicher wurde die Politik dazu aufgefordert, diese bereits lange geforderte Gleichstellung anzupacken.

Am Freitag einigten sich die Koalitionspartner auf eine Gesetzesänderung, gleich darauf wurde ein Initiativantrag eingebracht, der im Juli beschlossen werden soll. "Die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall kann nun beendet werden", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Innenministerin und ÖAAB-Bundesobfrau Johanna Mikl-Leitner in einer gemeinsamen Aussendung.

Entscheidung "längst überfällig"

Der Präsident der Arbeiterkammer, Rudolf Kaske, reagierte erfreut und bezeichnet die Entscheidung als "bahnbrechend", aber auch "längst überfällig": "Kein Mensch versteht das: Jemand, der mit Bagger und Schaufel arbeitet, muss bei persönlicher Betroffenheit im Katastrophenfall Urlaubstage und Zeitausgleich nehmen." Der Kollege oder die Kollegin aber, die mit Computer und Kugelschreiber arbeiten, haben ein Recht auf bezahlte Dienstfreistellung, kritisiert Kaske die bisherige rechtliche Lage.

Bislang konnten sich nur Angestellte aufgrund einer eindeutigen gesetzlichen Regelung darauf verlassen, dass ihr Entgelt fortbezahlt wurde, wenn durch eine Katastrophe wie Hochwasser, Lawinen, Sturm oder Muren ihre Häuser oder landwirtschaftliche Flächen gefährdet waren. Bei Arbeitern war dies nur der Fall, wenn es auch ausdrücklich im jeweiligen Kollektivvertrag fest geschrieben war. (red, derStandard.at, 17.6.2013)