Salzburg/Linz - In der Diskussion über die Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz pocht das Land Salzburg nun auf ältere Rechte. Der Arbeitsausschuss der Landesregierung beschloss am Mittwoch, eine Klage gegen den Bund beim Verfassungsgerichtshof vorzubereiten. Damit soll die Vergütung des klinischen Mehraufwands an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU) in Salzburg eingeklagt werden.

Die Regierung stützt sich dabei auf ein Gutachten eines Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperten. Außerdem sollte es vom Bund eine Vergütung der Ausbildungskosten an der PMU im Sinne einer Absolventenfinanzierung geben.

Rechte bereits 1962 festgehalten

Man freue sich über die oberösterreichischen Verhandlungserfolge, verweise aber auf die älteren Rechte Salzburgs zur Errichtung einer Medizinischen Fakultät, so die Landesregierung. Diese seien beispielsweise schon bei der Wiedererrichtung der Salzburger Universität im Jahr 1962 und auch im Universitäts-Organisationsgesetz 1974 festgehalten. Die Salzburger PMU leiste hervorragende universitäre Arbeit. Es sei aber nicht einzusehen, so die Regierung, dass die Lasten allein das Land Salzburg zu tragen habe. (APA, 4.7.2013)