Wann der neuerliche Tierschützerprozess genau starten wird, ist noch nicht klar. Der zuständige Richter in Wiener Neustadt, Erich Csarmann, ist neu dabei. Er muss sich in die abertausende Seiten umfassenden Akten erst einarbeiten - eine Mühe, die Staatsanwalt Wolfgang Handler nicht in vergleichbarem Ausmaß haben wird. Als Vertreter der Anklage kennt er die Causa, denn er hat sie ab dem Ermittlungsstadium geleitet.

Handler war es, der, neben vielen anderen, auch den Vorwurf der kriminellen Organisation gegen die Tierschutzaktivisten für stichhaltig hielt. Doch im Beweisverfahren vor Gericht kamen diesbezüglich rasch Zweifel auf. Indizienketten rissen, Vorwürfe brachen in sich zusammen: Der Freispruch in allen Punkten durch Richterin Sonja Arleth war ein Befreiungsschlag, aber für die Justiz eine Blamage.

Auf einen Befreiungsschlag hoffen die fünf zum zweiten Mal Beschuldigten auch diesmal. Doch das Urteil des Oberlandesgerichts Wien, das vier Vorwürfe zu vier strafrechtlichen Punkten für nochmals verhandlungswürdig befand, lässt zweifeln, ob es nochmals so kommen wird. Im Unterschied zur Anklageschrift beim ersten, großen Prozess sind die Argumente diesmal präzise gefasst: Kein Rundumschlag gegen unliebsame Aktivisten, sondern durchdachtere juristische Erwägungen, etwa was den Nötigungsvorwurf angeht. Das Prozess-Remake könnte das Image des Skandalprozesses durchaus hinter sich lassen. (Irene Brickner, DER STANDARD, 19.7.2013)