Salzburg - Der ehemalige Landeshauptmann Franz Schausberger (ÖVP) brachte am sechsten Prozesstag rund um den Skandal bei den Osterfestspielen die Verteidigungslinie des angeklagten ehemaligen Geschäftsführers der Osterfestspiele zum Bröckeln. Schausberger erklärte, Michael Dewitte hätte sich weder ein Gehalt noch eine Provision ausbezahlen dürfen, da das Kuratorium der Osterfestspiele nicht mit den Anliegen befasst wurde.

Ein Thema der Einvernahme war wiederum die Wiederbelebung des European Art Forum (EAF), bei dem der Zweitangeklagte als Geschäftsführer eingesetzt wurde. Dewitte, der wegen Untreue und eines Gesamtschadens von 1,6 Millionen Euro angeklagt ist, überwies sich laut Staatsanwaltschaft selbst 35.000 Euro Honorar für seine Tätigkeit beim EAF. Das Geld stammt aus einem zinslosen Darlehen der Osterfestspiele an das EAF, das Schausberger als geschäftsführender Präsident der Osterfestspiele dazumal genehmigte. Schausberger erklärte, das Darlehen sei notwendig gewesen, um Vorbereitungsarbeiten für das für Pfingsten 2004 geplante Festival abzudecken. Warum nie überprüft wurde, ob das Darlehen zurückbezahlt wurde, wollte die vorsitzende Richterin Daniela Meniuk-Prossinger wissen. "Diese Frage hätte man im Kuratorium stellen müssen", antwortete Schausberger. Das Kuratorium sei schließlich das Kontrollorgan der Osterfestspiele gewesen.

Ein weiterer strittiger Punkt war ein von Dewitte verfasstes Schreiben mit Gehaltsforderungen für die Tätigkeit beim EAF, das vom damaligen Leiter der Präsidialabteilung des Landes mit dem Vermerk "zur Kenntnis genommen" unterschrieben wurde. Dewitte begründete vor Gericht seine Gehaltszahlung mit dem Einverständnis des Landes, ebenso wie die selbst ausbezahlten Provisionen, die in dem Schreiben mit fünf Prozent von einer Sponsorleistung an die Osterfestspiele angesetzt sind. Schausberger aber sagte aus: "Dieses Schreiben hat rechtlich keine Relevanz, der Leiter der Präsidialabteilung war nicht ermächtigt, das zu genehmigen." Nicht einmal er selbst hätte eine Änderung des Vertrags genehmigen können, auch hierzu hätte es das Einverständnis des Kuratoriums gebraucht. (ruep, DER STANDARD, 2.10.2013)