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In fast 30 Prozent der Betriebe gibt es eine Regelung für Zigaretten-Pausen.

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Wien - Was für die einen Befriedigung der Sucht oder kreatives Durchziehen ist, bringt andere in Rage: Das Thema Rauchpausen in Unternehmen polarisiert. Ein Dorn im Auge sind sie vor allem der Wirtschaftskammer. Rauchpausen sollten als Unterbrechung der Arbeitszeit gesehen werden, lautet eine immer wieder erhobene Forderung, am besten verankert in Kollektivverträgen. Der jüngste Vorstoß kam von den Unternehmensvertretern der Metaller.

Aufwind sieht die Interessensvertretung in Studien wie jener der Ohio State University. Derzufolge kosten Raucher einem Unternehmen um 4.600 Euro mehr pro Jahr - bedingt durch die Pausen selbst und mehr Fehltage, die Raucher im Vergleich zu Nichtrauchern verbuchen. Wie viele Ideen geboren werden, wenn sich Mitarbeiter im Kreise der Rauchschwaden unterhalten, wurde nicht erhoben.

Fünf Zigaretten weniger bei Pausenregelung

Das Qualmen am Arbeitsplatz zumindest eindämmen können exakte Pausenregelungen. Das schließen Meinungsforscher des Linzer Instituts "Spectra" aus einer Umfrage, deren Ergebnisse sie am Freitag veröffentlicht haben. Demnach zünden sich Betroffene dort, wo es diese Normen oder einen betrieblichen Nichtraucherschutz gibt, fünf Zigaretten pro Tag weniger an - und holen sie auch nicht mehr nach.

"Spectra" hat bereits im Herbst des Vorjahres 2.102 repräsentativ für die österreichische Bevölkerung über 15 Jahre ausgewählte Personen in Face-to-Face- Interviews befragt, 1.151 davon waren berufstätig. Weil die Umfrage Teil einer Master-Arbeit ist, wurden die Ergebnisse erst ein Jahr später veröffentlicht.

Mehr Raucher unter Berufstätigen

Es zeigte sich, dass 44 Prozent der Berufstätigen rauchen, aber nur 26 Prozent jener Personen, die nicht im Erwerbsleben stehen. Am meisten gequalmt wird im Gastgewerbe, am Bau bzw. bei Tätigkeiten im Freien sowie in der Produktion. In Büros, in der Verwaltung, in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen ist der Blaue Dunst hingegen seltener. Nichtraucher machen im Durchschnitt 2,6 Kurzpausen pro Tag, Raucher 3,2.

30 Prozent der Firmen haben Regelung

In gut zwei Drittel der Unternehmen wird geraucht, in einem knappen Drittel nicht - sei es, weil es verboten ist oder es keine Nikotin-Freunde gibt. 29 Prozent der berufstätigen Befragten gaben an, dass es in ihren Betrieben eine Regelung für Zigaretten-Pausen gebe, 41 Prozent berichteten von anderen Nichtraucherschutz-Vorschriften. Jeder Fünfte Beschäftigte sagte, dass Rauchen generell untersagt sei. Meist wird der Glimmstängel in separaten Bereichen oder im Freien angezündet. 14 Prozent arbeiten in einem Betrieb, wo nach wie vor direkt am eigenen Arbeitsplatz oder dem eines Kollegen gequalmt wird.

Jeder zehnte Betrieb lässt "auschecken"

54 Prozent der Berufstätigen gaben an, dass in ihren Betrieben jeder raucht wann er will ohne die Zeit einarbeiten zu müssen. Jeder Zehnte darf sich zwar jederzeit eine Zigarette genehmigen, hat aber dafür auszustempeln bzw. die paar Minuten nachzuholen. Ein gutes Drittel sagte, dass nur in Pausen dem Laster gefrönt werden dürfe.

Kurze Pausen werden von Anhängern des Blauen Dunstes zu drei Viertel für einem Glimmstängel genutzt. Diese Gruppe unterhält sich in diesen Auszeiten auch mehr mit Kollegen oder telefoniert häufiger. Die Nichtraucher nützen die Gelegenheit stärker fürs Essen und Trinken, aber auch für Bewegung oder Powernapping.

Kein Recht auf Rauchpausen

Grundsätzlich sind Rauchpausen gesetzlich nicht legitimiert, das Arbeitsrecht sieht kein explizites Recht auf Rauchpausen vor. Sehr wohl existiert das Recht auf eine Pause nach dem Arbeitszeitgesetz. Und was Arbeitnehmer in dieser Zeit machen, geht den Arbeitgeber nichts an. Das Rauchen kann er ihnen nicht verbieten. Wenn die Tagesarbeitszeit sechs Stunden überschreitet, hat die Pause insgesamt 30 Minuten auszumachen. In wie vielen Teilen sie konsumiert wird, ist oft betrieblich geregelt.

Keine Kollision zwischen Arbeitszeit und Pausen müssen normalerweise Arbeitnehmer mit Bildschirmarbeit befürchten. Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muss eine Pause von mindestens zehn Minuten eingehalten werden. (omark, APA, 8.11.2013)