Braunau am Inn/Salzburg - Ein Stallbursche aus dem Bezirk Braunau am Inn ist auf einem Ponyhof in Salzburg schamlos ausgenutzt worden. Das fand die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich heraus, als der junge Mann zu Unrecht entlassen wurde, und ging vor Gericht. Die AK habe rund 15.000 Euro für ihn erstritten, teilte sie in einer Presseaussendung am Mittwoch mit.

Nach acht Monaten Arbeit wurde der Stallbursche fristlos entlassen. Die Begründung lautete, er habe einen Zaun nicht schnell genug repariert. So habe ein liebestoller Hengst zu den läufigen Stuten gelangen können. Die Arbeiterkammer nahm sich des Falles an und stieß auf haarsträubende Details: Der Arbeitnehmer hatte monatelang in einem Holzverschlag gehaust, den ihm der Chef als "Dienstwohnung" zur Verfügung gestellt hatte.

600 Euro pro Monat

Für das Erledigen seiner Aufgaben - Ausmisten, Pferde, Ziegen und Hühner füttern - bekam er für 40 Stunden Wochenarbeitszeit jedes Monat 600 Euro bezahlt. Für den AK-Präsidenten Johann Kalliauer "ein klarer Fall von Unterbezahlung". Zudem hatte der Ponyhof-Betreiber dem Burschen auch die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Rechnung gestellt.

Die Arbeitnehmervertretung forderte den Unternehmer auf, dem jungen Mann seine offenen Ansprüche auszuzahlen: einen Ausgleich für die monatelange Unterentlohnung, die einbehaltenen Dienstgeberbeiträge, offenen Lohn, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung, nicht bezahlte Überstunden sowie eine Entschädigung für die fristwidrige Kündigung. Weil er zu 60 Prozent behindert ist, gebührte ihm ein Schadenersatz in Höhe von sechs Monatslöhnen.

Chef wollte Kost und Logis zurück

Der Unternehmer ging in die Gegenoffensive: Der Stallbursche habe nur zwei Stunden am Tag gearbeitet. Die Hütte sei so sauber gewesen, dass er vom Boden hätte essen können. Der Chef verlangte Kost und Logis zurück.

Der Arbeitnehmer hatte aber die Hütte fotografiert, um seine Angaben untermauern zu können. Zu essen bekam er nur, wenn hin und wieder am Hof was übrig blieb. Mit seinen schriftlichen Aufzeichnungen konnte er zudem belegen, dass er mindestens acht Stunden am Tag gearbeitet habe. Mit dieser guten Beweislage war die AK erfolgreich: Der Stallbursche, der inzwischen einen neuen Job hat, kam zu seinem Recht und erhielt rund 15.000 Euro nachbezahlt. (APA, 4.12.2013)