Menschenrechte sind wichtig - mitunter aber teuer. Vor diesem Dilemma steht ab 1. Jänner die heimische Justiz. Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen für Angeklagte, die nicht Deutsch sprechen, ab dann die wichtigsten Akten des Verfahrens schriftlich in ihre Muttersprache übersetzt werden. Das wird laut Schätzungen gut zehn Millionen Euro kosten - Geld, das anderswo im Justizressort eingespart werden muss.

Die neue Regelung ist begrüßenswert und in Wahrheit längst überfällig. Denn niemand möchte in einem ausländischen Gefängnis sitzen und keine Möglichkeit haben, die Anklage, wichtige Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten gründlich zu studieren.

Nur: Die Befürchtungen von Wiener Richterinnen und Richtern, dass es Probleme geben könnte, sind nicht ganz unbegründet. Speziell, wenn Angeklagte eine Sprache sprechen, für die Dolmetscher rar gesät sind. Bei einem einfachen Diebstahl spielt das noch keine große Rolle - bei einem umfangreichen Betrugsprozess können dagegen durchaus die Verfahren deutlich länger dauern. Was dann wiederum dafür sorgt, dass Menschen länger in Untersuchungshaft sitzen. Und werden die nötigen Mittel vom Personalbudget abgezweigt, wird dieses Problem noch größer.

Auch wenn das Budgetloch groß ist: In diesem Fall sollte das Justizbudget aufgestockt werden - denn grundlegende Menschenrechte müssen einem Staat etwas wert sein. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 7.12.2013)