Wien - Der neue Kollektivvertrag für UnimitarbeiterInnen benacheiligt Frauen, heißt es in einem am Mittwoch publizierten Bericht des Rechungshofes. So wurden Männer deutlich häufiger überzahlt - an der Vetmed war der Anteil 2012 doppelt so hoch wie unter Frauen. Qualifizierungsvereinbarungen an den österreichischen Universitäten, deren Erfüllung Voraussetzung für eine Stelle als assoziierter Professor ist, wurden deutlich öfter Männern angeboten (63 Prozent). Die Unis sollen hier künftig Maßnahmen für eine gleichmäßigere Verteilung ergreifen, fordert der Rechnungshof. Er empfiehlt zudem dem Wissenschaftsministerium, die Geschlechterverteilung in den Leistungsvereinbarungen, bei denen die Unis ihr Budget verhandeln, zu thematisieren. 

Der neue Kollektivvertrag für UnimitarbeiterInnen hat v.a. durch höhere Gehälter für den Mittelbau, Anspruch auf Studienurlaub und geänderte Beiträge der Unis zu den Pensionskassen Mehrkosten erzeugt. Laut Rechnungshof (RH) sind diese mit 547 Millionen Euro (2008-2015) jedoch deutlich höher als gerechtfertigt.

Mit dem Universitätsgesetz 2002 sind die neu eingetretenen Bediensteten nicht mehr beim Bund, sondern bei der jeweiligen Uni angestellt, seit Oktober 2009 gilt hierfür ein eigener, nach sechs Jahren Verhandlungen vereinbarter Kollektivvertrag. Dieser hat allerdings zu höheren Mehrkosten für die Unis geführt, als notwendig gewesen wäre, kritisiert der RH, für den im Detail die Uni für Musik und darstellende Kunst Wien und die Uni für Veterinärmedizin untersucht wurden.

Verbesserungen für studentische MitarbeiterInnen

So wären aus Sicht des Finanzministeriums Einsparungen von 238 Millionen laut dem (damals noch eigenständigen) Wissenschaftsministerium von 150 Millionen Euro möglich gewesen. Durch späteres Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen "reduzierten sich zwar die angenommenen Mehrkosten, allerdings nicht nachhaltig", bemängelt der RH. Größter Kostentreiber beim neuen KV sind laut Berechnungen des Dachverbands der Unis die Pensionskassenbeiträge. In der Praxis lagen die Kosten jedoch noch höher als erwartet, da nicht nur Personen mit zwingendem Anspruch einbezogen wurden bzw. die Unis die Höchstbeitragsgrundlage nicht berücksichtigt und günstige Übergangsbestimmungen nicht angewendet haben.

Das neue Karrieremodell führt laut RH außerdem dazu, dass es mehr assoziierte und Assistenzprofessoren gibt, wegen deren geringerer Lehrverpflichtung allerdings vor allem an den künstlerischen Unis mehr Personal gebraucht wird und die Kosten steigen. Für LektorInnen, Projekt- und studentische MitarbeiterInnen brachte der KV deutliche Verbesserungen, für die Unis ist dies allerdings umgekehrt mit "erheblichen Mehrkosten" verbunden, das gleiche gilt für die neuen Arbeitszeitgrenzen.

Weitere Empfehlungen an die Unis: Sie sollen bei Dienstverträgen für die verschiedenen Arten von Professuren künftig ein Mindestausmaß bei der Lehre festschreiben, für das wissenschaftliche und künstlerische Personal Zeitaufzeichnungspflicht vorsehen, bei Überstunden, Nebengebühren und Zulagen auf die Bremse steigen. (APA, 19.2.2014)